SIX büsst Commerzbank mit 20’000 CHF
Commerzbank-Zentrale Frankfurt am Main. (Bild: Commerzbank/Julia Schwager)
Zürich – SIX Exchange Regulation hat gegen die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, wegen der Verletzung von Meldepflichten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Kotierung von zwei an der Scoach Schweiz AG kotierten Strukturierten Produkten eine Busse von CHF 20‘000 ausgesprochen.
Die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, hat es versäumt, bei zwei Floating Reverse Convertibles (ISIN CH0118867271 und ISIN CH0118867289) die Zinsfixierungen fristgerecht mittels einer Offiziellen Mitteilung zu melden. Bei solchen Strukturierten Produkten mit variabler Verzinsung wird der Zins jeweils alle drei Monate für die folgende Zinsperiode fixiert.
Zinsfixierung ist zu melden
Diese Zinsfixierung ist vom Emittenten jeweils zu melden und den Marktteilnehmern mitzuteilen. Das Verfahren steht in keinem Zusammenhang mit den auf diesen Produkten durch die Commerzbank AG bezahlten Zinsen. Diese wurden immer bezahlt und auch fristgerecht dem Investor gutgeschrieben. Insgesamt hat die Commerzbank AG, Frankfurt a.M. rund 540 Strukturierte Produkte an der Scoach Schweiz AG ohne Beanstandungen kotiert.
Grobfahrlässige Verletzung
Die Verletzung wurde als grobfahrlässig begangen beurteilt und in der Gesamtbeurteilung als mittelschwere Verletzung qualifiziert. Die Gesellschaft wurde in den letzten drei Jahren weder von SIX Exchange Regulation, noch von der Sanktionskommission sanktioniert. SIX Exchange Regulation hat deshalb gegenüber der Commerzbank AG im Rahmen eines Sanktionsbescheids eine Busse von CHF 20‘000 ausgesprochen. Die Gesellschaft hat den Sanktionsbescheid akzeptiert.
Die rechtzeitige Meldung der Zinsfixierungen bei Strukturierten Produkten mit variabler Verzinsung ist sowohl für die Schaffung von Transparenz in Bezug auf die aktuell geltenden Produktkonditionen für Investoren, aber auch für die richtige Abwicklung von Börsentransaktionen von zentraler Bedeutung. Ohne die rechtzeitige Meldung können z.B. die bei einem Börsenabschluss separat ausgewiesenen aufgelaufenen Zinsen nicht berechnet werden. Dies führt zu grossen Problemen in der Abwicklung dieser Börsengeschäfte. (SIX/mc/ps)
Über SIX Exchange Regulation
SIX Exchange Regulation vollzieht die bundesrechtlich vorgegebenen Aufgaben, die vom Regulatory Board erlassenen Regeln und überwacht deren Einhaltung. SIX Exchange Regulation verhängt Sanktionen, soweit die Reglemente diese Kompetenz erteilen, oder stellt Sanktionsanträge an die Sanktionskommission von SIX Swiss Exchange.
SIX Exchange Regulation untersteht direkt dem Verwaltungsratspräsidenten von SIX Group, was die Unabhängigkeit von SIX Exchange Regulation vom operativen Geschäft von SIX Swiss Exchange gewährleistet. SIX Exchange Regulation ist unterteilt in die Bereiche Listing & Enforcement, welcher für die Emittentenregulierung zuständig ist und Surveillance & Enforcement, welcher die Handelsüberwachung wahrnimmt.
Über SIX
SIX betreibt die schweizerische Finanzplatzinfrastruktur und bietet weltweit umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Wertschriftenhandel und -abwicklung sowie Finanzinformationen und Zahlungsverkehr an. Das Unternehmen befindet sich im Besitz seiner Nutzer (rund 150 Banken verschiedenster Ausrichtung und Grösse) und erwirtschaftete 2012 mit über 3‘500 Mitarbeitenden und Präsenz in 24 Ländern einen Betriebsertrag von 1,14 Milliarden Schweizer Franken und einen Konzerngewinn von 320,1 Millionen Schweizer Franken.