SIX erteilt Credit Suisse einen Verweis
Zürich – Die Aufsichtsbehörde der Börsenbetreiberin SIX hat gegen die Credit Suisse wegen einer Verletzung der Offenlegungspflicht von Management-Transaktionen einen Verweis ausgesprochen. Die festgestellte Verletzung betreffe einen Transaktion über 1’400 Aktien, die 18 Tage zu spät gemeldet und publiziert worden sei, teilte die SIX Exchange Regulation am Freitag mit.
Die Credit Suisse habe bereits zum Zeitpunkt der Abwicklung Kenntnis von der meldepflichtigen Transaktion gehabt, heisst es. Trotzdem sei der Verkauf verspätet gemeldet worden. Die Bank habe erklärt, das betroffene Verwaltungsratsmitglied habe sich nicht an die intern vorgeschriebenen Abläufe gehalten.
Die Aufsichtsbehörde hält aber fest, dass die Bank «grundsätzlich über ein taugliches internes Meldesystem» verfüge. Zudem sei die Credit Suisse in den vergangenen drei Jahren nie sanktioniert worden. (awp/mc/pg)