Christian Katz, CEO SIX Swiss Exchange.
Zürich – Die Offenlegungsstelle der Schweizer Börse SIX hat 2010 der Finanzmarktaufsicht (FINMA) 111 Verdachtsfälle wegen Verletzungen der Offenlegungspflicht gemeldet. Die Verdachtsquote erreichte damit etwas mehr als 10% aller eingegangenen Meldungen.
Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl leicht um vier Fälle gestiegen, wie die Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange am Dienstag zu ihrem Jahresbericht mitteilte. Die Stelle konstatiert, die Offenlegungspflichten würden seit Jahren unzureichend durchgesetzt. Nun scheine Bewegung in die Durchsetzungspraxis zu kommen. Die FINMA schlage eine härtere Gangart ein und wolle beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) jede mögliche Meldepflichtverletzung anzeigen, sofern dafür genügender Verdacht bestehe. Damit seien auch mehr Verwaltungsstrafverfahren zu erwarten. Eine gute Durchsetzung des Systems mit der Offenlegungsstelle, der FINMA und dem EFD sei entscheidend für die Glaubwürdigkeit der Regulierung, schreibt die Stelle.
Offenlegungsstelle plädiert für höhere Bussen
Bei der Revision der Gesetzgebung bei Börsendelikten und Marktmissbrauch plädiert die Offenlegungsstelle für höhere Bussen. Der Bundesrat habe die Bussen gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf zwar wieder nach oben korrigiert. Er sehe nun Maximalbussen von 10 Mio CHF bei vorsätzlicher und von 1 Mio bei fahrlässiger Verletzung der Meldepflicht vor. Im Vergleich zum geltenden Recht sei das aber eine beträchtliche Reduktion. Angesichts der Beträge, die bei verdeckten Übernahmen im Spiel sind, seien das verhältnismässig kleine Bussandrohungen, schreibt die Offenlegungsstelle. Sie plädiert darum für den heute geltenden, flexiblen und fallgerechten Bussenrahmen. Dieser umfasst maximal den doppelten Betrag des Transaktionspreises für vorsätzliche und 1 Mio. Fr. für fahrlässig Verletzung. (awp/mc/ps)