Zürich – Die Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange hat im vergangenen Geschäftsjahr 2015 weniger Offenlegungsmeldungen erhalten, dabei aber auch klar weniger Meldepflichtverletzungen festgestellt.
Die Zahl der Offenlegungsmeldungen reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um knapp 8% auf 1’267 (VJ 1’371). Gleichzeitig ging die Anzahl bemerkter Verdachtsfälle von Meldepflichtverletzungen um knapp ein Fünftel auf 70 (87) zurück. Dies sei auf die verstärkte Durchsetzung der offenlegungsrechtlichen Bestimmungen durch die Finma und das Eidgenössische Finanzdepartement zurückführen, teilte die SIX-Offenlegungsstelle am Donnerstag in ihrem Jahresbericht 2015 mit.
Offenlegungsrecht angepasst
Per Anfang dieses Jahres hat das Offenlegungsrecht ausserdem ein paar Anpassungen erhalten. So wurde insbesondere die Meldepflicht von Personen neu geregelt, die Stimmrechte nach freiem Ermessen ausüben können. Im neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) bzw. der neuen Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) wurde etwa konkretisiert, wer diese Meldepflicht konkret zu erfüllen hat, wenn eine juristische Person zur Ausübung von Stimmrechten ermächtigt ist.
Nach der neu geltenden Regelung trifft in diesen Fällen die Meldepflicht diejenige Person, welche die juristische Person direkt oder indirekt beherrscht. Wie die SIX-Offenlegungsstelle nun aber in ihrem Bericht schreibt, haben von dieser Meldepflicht Betroffene die Finma auf praktische Probleme bei der Umsetzung hingewiesen. Aus diesem Grund erwäge die Finma eine Anpassung der entsprechenden Verordnungsbestimmung, wobei sie dazu am 22. August eine Anhörung eröffnet hat. Nach Vorliegen der entsprechenden Resultate werde dann beurteilt, ob die Regelung revidiert wird. (awp/mc/ps)