Zürich – Die Schweizerische Nationalbank (SNB) erweitert die im März wegen der Coronakrise eingeführte Refinanzierungsfazilität. Diese erlaubt es den Banken, gegen die Hinterlegung von Unternehmenskrediten bei der Nationalbank Liquidität zu beziehen.
Bislang hatte die SNB hier ausschliesslich Kredite als Sicherheiten entgegengenommen, die der Bund im Rahmen seiner Corona-Massnahmen garantiert. Neu sind auch Forderungen als Sicherheiten zugelassen, die durch kantonale Bürgschaften oder Kreditausfallgarantien gesichert sind, wie die SNB am Montag mitteilte.
Unlimitierte Refinanzierungsfazilität
Ebenfalls als Sicherheiten akzeptiert würden ausserdem Forderungen, die im Rahmen der Startup-Solidarbürgschaften des Bundes in Kooperation mit den Kantonen gesichert seien, hiess es weiter. Die Massnahme gelte ab sofort, schrieb die SNB.
Wie die Nationalbank bereits früher mitgeteilt hatte, ist die Refinanzierungsfazilität betragsmässig unlimitiert, und Bezüge könnten jederzeit getätigt werden. Die Schweizer Wirtschaft werde durch die Folgen der Corona-Pandemie schwer belastet, hatte die SNB bei der Einführung mitgeteilt. Für die Bewältigung der Krise seien Kredite für Unternehmen und die Versorgung des Bankensystems mit Liquidität daher unerlässlich. (awp/mc/ps)