Zürich – Der schnelle Untergang der Credit Suisse im März dieses Jahres kam auch für die Schweizerische Nationalbank ziemlich überraschend. Entsprechend müssten Lehren gezogen werden, wie solche Krisen in Zukunft vermieden werden können.
«Die Ursache für die Krise der Credit Suisse war kein makroökonomischer Schock, wie er in den Stressszenarien der SNB angenommen wurde», schreibt die SNB in ihrem am Donnerstag publizierten Bericht zur Finanzstabilität 2023. Vielmehr sei die Krise die Folge von wiederholten Vorfällen in der Bank selbst gewesen, die vor allem durch die Verletzung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Pflichten und Mängel im Risikomanagement ausgelöst worden seien und zu einem Reputationsschaden geführt hätten.
Die Übernahme der CS durch die UBS am 19. März und die von den Behörden ergriffenen Massnahmen hätten dann zwar zu einer sofortigen Stabilisierung der Situation geführt, so die SNB weiter. Um eine weitere Krise für den Schweizer Finanzplatz zu verhindern, sei es aber «wichtig, Lehren aus der Krise der Credit Suisse zu ziehen und geeignete Massnahmen zu ergreifen».
Diese Massnahmen müssten die Widerstandsfähigkeit der Banken stärken, um einem Vertrauensverlust möglichst vorzubeugen. Und sie sollten ein breites Spektrum an wirksamen Möglichkeiten enthalten, um eine systemrelevante Bank im Krisenfall zu stabilisieren, zu sanieren oder abzuwickeln.
Drei Beobachtungen
Aus der Perspektive der SNB sind in diesem Zusammenhang drei Beobachtungen «besonders relevant». Erstens sei die Einhaltung der Kapitalanforderungen zwar notwendig, aber nicht ausreichend, um das Vertrauen in eine Bank zu gewährleisten. Die CS hatte die Kapitalanforderungen jederzeit erfüllt. Kunden, Marktteilnehmer und Rating-Agenturen hätten jedoch zunehmend gezweifelt an den Rentabilitätsaussichten der Bank, ihrer Widerstandsfähigkeit und damit an ihrer Fähigkeit, die zuvor angekündigte Transformation erfolgreich umzusetzen.
Zweitens hätten die sogenannten AT1-Kapitalinstrumente (eigenkapitalähnliche Anleihen) die Verluste erst aufgefangen, als das Ende der Bank unmittelbar bevorstand und ein staatliches Eingreifen notwendig geworden sei. In diesem späten Stadium der Krise hätten die AT1-Instrumente zwar eine wichtige Rolle im Massnahmenpaket gespielt, allerdings seien die spezifischen Merkmale dieser Anleihen, die für eine frühzeitige Verlustabsorption gedacht waren, nicht wirksam gewesen.
Und drittens sei das Ausmass und das Tempo, wie Kunden ihre Gelder bei der CS abgezogen hätten, beispiellos und gravierender gewesen, als in den Liquiditätsvorschriften angenommen worden sei. Die Liquiditätspuffer der Bank und die für die Zentralbankfazilitäten bereitgestellten Sicherheiten hätten jedenfalls nicht ausgereicht, um die massiven Liquiditätsabflüsse und die höheren Anforderungen an die Sicherheiten zu decken. Nach Ansicht der SNB sollten die Banken daher in Zukunft verpflichtet werden, einen Mindestbetrag an Vermögenswerten auf die Seite zu legen, die bei den Zentralbanken verpfändet werden könnten.
Eingehende Prüfung
Zusammengenommen werfen diese Beobachtungen laut SNB auch Fragen auf, ob im Rahmen der geltenden TBTF-Regelung («Too big to fail») eine systemrelevante Bank rechtzeitig verpflichtet werden kann, ausreichende Korrekturmassnahmen zu ergreifen, um sich in einer Stresssituation aus eigener Kraft erholen zu können. Die jüngsten Erfahrungen hätten jedenfalls gezeigt, dass die aufsichtsrechtlichen Messgrössen in Stresssituationen relativ eng gefasst seien und Korrekturmassnahmen verzögern könnten.
Gemäss SNB liegt es nun an den Behörden, eine eingehende Prüfung vorzunehmen und Lehren zu ziehen, auch im Hinblick auf die höhere Systemrelevanz der fusionierten Bank und die damit verbundenen Risiken für die Schweiz. Eine gründliche Analyse wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen regelmässigen Überprüfung der TBTF-Regulierung durchgeführt.
Dabei werde auch die Umsetzung der revidierten Liquiditätsvorschriften eine wichtige Rolle spielen, so die SNB. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innerhalb von 12 Monaten im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrates über die systemrelevanten Banken vorgelegt werden. Die SNB werde sich an diesen Arbeiten beteiligen, betont sie. (awp/mc/ps)