SNB will nach CS-Krise Schwachstellen bei Regulierung beheben

SNB will nach CS-Krise Schwachstellen bei Regulierung beheben

Zürich – Die Nationalbank (SNB) will nach der CS-Krise Schwächen in der Bankenregulierung beheben. Handlungsbedarf sieht sie bei den Kapital- und Liquiditätsanforderungen wie auch bei der Planung im Krisenfall.

Im Bereich Kapital gehe es primär um die Behebung von Schwachstellen in der regulatorischen Architektur. So müssten die Kapitalquoten die tatsächliche Verlusttragfähigkeit einer Bank widerspiegeln, scheibt die SNB in ihrem Bericht zur Finanzstabilität 2024. Entsprechend unterstütze die SNB eine konsequente Umsetzung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Eigenmittel.

So müsse etwa der Beitrag des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) zur Stabilisierung einer Bank im laufenden Betrieb gestärkt werden. Das soll durch Massnahmen geschehen, die eine rechtzeitige Aussetzung von Rückkäufen und Couponzahlungen nach anhaltenden Verlusten sowie eine Abschreibung oder Wandlung in Kernkapital gewährleisten. In der Credit Suisse-Krise hat die Abschreibung der AT1-Anleihen zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten geführt.

Des Weiteren müsse das Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1) vorsichtiger berechnet werden, um glaubwürdig zu sein. Für Aktiven wie Software und latente Steuerguthaben müsse die Berechnung angepasst werden: Im Rahmen einer Restrukturierung würden diese nämlich zumeist ihren Wert grösstenteils verlieren.

Kapitalregime für Stammhaus
Drittens sollte laut SNB zudem das Kapitalregime für Stammhäuser gestärkt werden. Auch der Bundesrat hatte im Frühling in seinem Bericht zur Bankenstabilität vorgeschlagen, die Eigenmittelunterlegungen für Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften zu stärken. Im Fall der Credit Suisse war es zu einer deutlichen Verschlechterung der Kapitalisierung des Stammhauses gekommen, als sich der Wert der Tochtergesellschaften reduzierte.

Bezüglich ihrer Liquidität sollten sich die Banken gemäss SNB – und wie vom Bundesrat vorgeschlagen – für den Bezug von ausserordentlichen Liquiditätshilfen vorbereiten. Konkret sollen sie verpflichtet werden, ein angemessenes Volumen an zulässigen Sicherheiten vorzubereiten. Auch im Bereich Recovery- und Resolution-Planung unterstützt die SNB die Vorschläge des Bundesrats. So sollen die Banken ihr Instrumentarium zur Frühintervention stärken.

UBS auf Gruppenebene gut kapitalisiert
In Bezug auf die UBS stellt die SNB im Bericht fest, dass diese auf Gruppenstufe die geschätzten zukünftigen Kapitalanforderungen gemäss «Too big to fail (TBTF)»-Regulierung bereits per Ende des ersten Quartals 2024 erfüllt. Allerdings steigen die Anforderungen an die Grossbank aufgrund des Anstiegs des Marktanteils und der Grösse der Bank durch die Übernahme der Credit Suisse. Das Stammhaus der UBS ist laut SNB allerdings stärker kapitalisiert als jenes der Credit Suisse vor der Krise.

Die Verlusttragfähigkeit der UBS ist laut der SNB zusätzlich zu den Geschäftsrisiken von Integrationskosten und erwarteten Verlusten im Bereich «Non-Core and Legacy» eingeschränkt – das sei eine natürliche Konsequenz der CS-Integration.

Inlandbanken mit hohen Kapitalpuffern
Die inlandorientierten Schweizer Banken sind gemäss der SNB insgesamt gut aufgestellt. Sie sollten dank ihren Gewinnen aus den letzten Jahren und Kapitalpuffern die wirtschaftlichen Auswirkungen von potentiellen grösseren Negativschocks tragen können. Anfällig seien die Institute vor allem gegenüber einem signifikanten Zinsanstieg verbunden mit Preiskorrekturen am Schweizer Immobilienmarkt, so die SNB in dem Bericht.

Die meisten dieser Banken wären jedoch in der Lage, solche Verluste zu absorbieren, zeigt sich die SNB überzeugt. So hätten die inlandorientierten Banken auch im vergangenen Jahr 2023 einen bedeutenden Teil ihres Gewinns einbehalten und damit ihre gesamte Verlusttragfähigkeit weiter ausgebaut. «Insgesamt sind die Kapitalpuffer dieser Banken substanziell und im historischen Vergleich hoch.» (awp/mc/ps)

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