Spanien und Italien verlängern Verbot von Leerverkäufen

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Madrid – Leerverkäufe bleiben bei ausgewählten Aktien in Spanien und Italien weiterhin untersagt. Die zuständigen Behörden der beiden Staaten verlängerten die bestehenden Verbote, wie die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA am Mittwochabend in Paris mitteilte. Die Verbote waren im August eingeführt worden, um die Turbulenzen an den Finanzmärkten zu dämpfen. Eigentlich wären die Regelungen Ende September ausgelaufen. Betroffen sind vor allem Finanztitel, etwa Aktien von Banken.

Während Spanien das Verbot so lange wie nötig aufrechterhalten will, ist die Regelung in Italien bis 11. November befristet. Dann läuft auch das Leerverkaufsverbot in Frankreich aus. Die französische Aufsichtsbehörde prüft derzeit noch, wie sie mit dem Verbot weiter verfährt. In Griechenland, wo Leerverkäufe zuerst verboten worden waren, wollen die Aufseher noch im September über die künftige Regelung entscheiden.

«Gedeckte» und «ungedeckte Leerverkäufe»
Bei Leerverkäufen (short-selling) setzen Spekulanten auf schwächelnde Kurse einer Aktie, die sie gegen eine Gebühr lediglich leihen und dann weiterverkaufen. Geht ihre Wette auf, können sie später die Papiere günstiger erwerben und dem Verleiher zurückgeben. Ihr Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Rückkaufpreis. Unterschieden werden «gedeckte» und «ungedeckte Leerverkäufe». Bei «gedeckten Leerverkäufen» leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei «ungedeckten Leerverkäufen» besitzen sie diese gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben. (awp/mc/ps)

ESMA

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