Pensionskassen haben ein schwieriges Jahr hinter sich
Bern – Das Krisenjahr 2022 mit dem Ukraine-Krieg, hoher Inflation und der unsicheren Wirtschaftslage hat deutliche Spuren bei den Pensionskassen hinterlassen. Der durchschnittliche Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen sank von rekordhohen 118,5 auf noch 107 Prozent.
«Es macht den Anschein, als ob wir nicht mehr aus dem Krisenmodus herausfinden», sagte Vera Kupper Staub, Präsidentin der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), am Dienstag vor den Medien in Bern. Das sei auch für die Pensionskassen herausfordernd.
«Insgesamt ist das Gesamtrisiko der Vorsorgeeinrichtungen signifikant gestiegen», hielt Catherine Pietrini, Vizepräsidentin der OAK BV, fest. Ende 2022 befanden sich gemäss dem neusten Lagebericht der Oberaufsicht 16,1 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung. Im Vorjahr waren es 0,1 Prozent gewesen.
Negative Verzinsung wegen Teuerung
Grund für die Entwicklung war insbesondere die stark negative Performance in den zentralen Anlagekategorien Aktien und Obligationen, aber auch in fast allen anderen Anlagekategorien. Die durchschnittliche Netto-Vermögensperformance der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung betrug im Jahr 2022 minus 9,2 Prozent – nach plus 8 Prozent im Vorjahr. Für Pensionskassen mit Staatsgarantie sah es ähnlich aus.
Per Ende 2022 wiesen noch 84 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung einen Deckungsgrad von mindestens 100 Prozent aus – gegenüber mehr als 99 Prozent im Vorjahr.
In der Folge sank die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten innert Jahresfrist von 3,69 Prozent auf 1,90 Prozent. Aufgrund der Jahresteuerung von 2,8 Prozent erhielten so viele aktive Versicherte eine negative Realverzinsung auf dem Vermögen der beruflichen Vorsorge.
Positive Seite des Zinsanstiegs
«Die hohen Unsicherheiten erforderten von den Vorsorgeeinrichtungen, sich noch intensiver mit ihrer finanziellen Führung zu beschäftigen», sagte Pietrini. Dies gelte insbesondere für Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung, jedoch nicht nur.
Eine Unterdeckung bedeutet für laufende Renten nichts. Sie sind in der zweiten Säule garantiert. Eine Unterdeckung zieht auch nicht automatisch Sanierungsmassnahmen nach sich. «Zum aktuellen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass Sanierungsbeiträge nur in wenigen Fällen notwendig sein dürften», so Pietrini.
Der Zinsanstieg hat laut Kupper Staub auch eine gute Seite: Damit würden die Zinsversprechen in Zukunft mit weniger Risiko finanzierbar sein. Zudem stärke die vom Parlament beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent die finanzielle Stabilität des Systems. Über die Reform wird voraussichtlich das Stimmvolk befinden.
Weitere Reformen angezeigt
Mit der BVG-Reform ist es aber nicht getan, wie Manfred Hüsler, Direktor des Sekretariats der OAK BV, festhielt: Es gelte nun, die bekannten Baustellen der BVG-Aufsicht zügig anzugehen. Vor dem Hintergrund der ungebremsten Entwicklung hin zu immer grösseren und komplexer werdenden Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen brauche es dringend Anpassungen bei den Aufsichtsinstrumenten.
Das Gesetz stellt der OAK BV heute das Instrument der Weisung zur Verfügung. Konkret kann die Oberaufsichtskommission Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen. «Durchsetzen können wir diese aber nicht», sagte Hüsler. Es brauche Kompetenzen, wie man sie von anderen Aufsichtsstellen kenne.
Die OAK BV führte per Ende 2022 die Umfrage zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen zum elften Mal durch. Die Kommission misst die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen anhand von vier Risikodimensionen: dem Deckungsgrad, dem Zinsversprechen, der Sanierungsfähigkeit und der Anlagestrategie. (awp/mc/ps)