Österreichs Finanzministerin Maria Fekter.
Bern – Die Finanzministerinnen der Schweiz und Österreichs haben am Freitag in Bern ein Steuerabkommen unterzeichnet. Dieses orientiert sich an den Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien. Eine Vorauszahlung der Schweizer Banken ist allerdings nicht vorgesehen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und die österreichische Bundesministerin für Finanzen, Maria Fekter, zeigten sich vor den Medien erfreut über den schnellen Abschluss der Verhandlungen. Österreich habe ein grosses Interesse gehabt an diesem Abkommen, sagte Fekter.
Die rasche Einigung führte die Bundesministerin nicht zuletzt darauf zurück, dass beide Länder das Bankgeheimnis kennen und diesem grossen Wert beimessen. Was den automatischen Informationsaustausch angehe, vertrete Österreich eine ähnliche Position wie die Schweiz. Solange die Kanalinseln, Liechtenstein oder Luxemburg nicht mitmachten, beteilige sich auch Österreich nicht.
Zustimmung des Parlaments zu erwarten
Anders als in Deutschland dürfte es in Österreich gemäss Fekter keinen nennenswerten Widerstand gegen das Abkommen geben. Die Bundesministerin zeigte sich überzeugt, dass das Parlament zustimmen werde. Während das Abkommen in Deutschland von links bekämpft werde, stelle sich in Österreich die Rechte dagegen. «Also kann es nur ein gutes Abkommen sein», konstatierte Fekter.
Widmer-Schlumpf wertete den Abschluss des Abkommens als weiteres Zeichen dafür, dass es die Schweiz ernst meine mit ihrer neuen Finanzplatzstrategie. Dies schaffe Rechtssicherheit und stärke die Reputation des Finanzplatzes Schweiz. «Die Schweiz will künftig keine unversteuerten Gelder mehr.» Stimmen die Parlamente zu, soll das Abkommen Anfang 2013 in Kraft treten. Der Inhalt war teilweise schon am Donnerstag bekannt geworden. Kernstück bildet – wie bei den Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien – die Abgeltungssteuer: Die Schweizer Banken ziehen den Kunden einen pauschalen Steuerbetrag auf bestehende Vermögen und auf künftigen Kapitalerträgen ab. Die Schweiz überweist den Betrag dann anonym an die österreichischen Behörden.
Keine Vorauszahlung der Banken
Für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge gilt ein Einheitssatz von 25 %. Dies entspricht der österreichischen Kapitalertragssteuer. Der Betrag für die pauschale Einmalzahlung zur Regularisierung der Vergangenheit liegt je nach Dauer der Bankbeziehung und der Vermögenshöhe zwischen 15 und 38 %. Im Abkommen mit Deutschland sind etwas höhere Sätze vorgesehen.
Anders als in den beiden Pilotabkommen wurde zudem keine Vorauszahlung der Schweizer Banken vereinbart. Österreich habe darauf verzichtet, sagte Fekter. Wichtiger sei die rasche Umsetzung. Österreich vertraue darauf, dass die Schweizer Banken das Abkommen umsetzen. Nicht einbezogen wurden Erbschaftsfälle. Dies habe sich erübrigt, weil Österreich keine Erbschaftssteuer kenne, erklärte Widmer-Schlumpf. Im Gegensatz zu Deutschland pochte Österreich auch nicht auf zusätzliche Möglichkeiten für Anfragen zu mutmasslichen Steuersündern.
Schutz der Privatsphäre
In den wesentlichen Punkten orientiert sich das Abkommen aber an jenen mit Deutschland und Grossbritannien. So hat Österreich etwa zugesichert, dass es sich «nicht aktiv um den Erwerb von entwendeten Kundendaten bemühen» wird. Die Schweiz und Österreich haben gleichzeitig vereinbart, Hindernisse bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zu beseitigen sowie die Bedingungen für Bewilligungen von Schweizer Banken in Österreich zu erleichtern. Der Vertrieb von Wertschriftenfonds soll vereinfacht werden.
Das Abkommen respektiere einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden und gewährleiste andererseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche der österreichischen Behörden, schreibt das Finanzdepartement. Beide Seiten seien sich einig, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkomme. (awp/mc/pg)