Ende März heisst es: Frist verlängern oder Steuererklärung abgeben. Wir helfen, dass Sie pünktlich fertig werden und alle Quellensteuern zurückfordern.
Von Felix Niederer, CEO True Wealth
Denken Sie schon an Ihre Steuererklärung für das Jahr 2023? Die werden Sie ja in der Schweiz entweder bis Ende März fristgerecht bei Ihrem Steueramt einreichen. Oder sich dort zumindest kurz melden, um eine Verlängerung dieser Frist zu besorgen. Auf jeden Fall gilt es jetzt, alle Unterlagen zusammenzutragen.
Gut zu wissen, dass in Ihrem Konto bei True Wealth ein elektronisches Steuerverzeichnis bereitliegt. Automatisch und ohne weitere Kosten – auch hier ist True Wealth Pionier. Das Steuerverzeichnis können Sie mühelos in Ihre Steuererklärung hochladen, und die einzelnen Positionen werden automatisch übernommen. Und Sie haben alle Informationen zur Hand, um Verrechnungssteuern zurückfordern, in der Schweiz und im Ausland.
Zum Download bereit: eSteuerauszug und Steuerbescheinigung 3a. Steuerdokumente für Kinderportfolios sind ebenfalls enthalten.
Die Pflicht bequem erfüllt
Der eSteuerauszug ist so aufgebaut, dass Sie nichts mehr manuell in das Wertschriftenverzeichnis Ihrer Steuererklärung übertragen müssen. Einmal das PDF in die Steuersoftware hochladen und erledigt ist die Pflicht. Wenn Ihr Steuerkommissär die Details genauer ansehen will, dann findet er alles in der detaillierten Aufstellung all Ihrer Bestände und Transaktionen. Sollte aus irgendeinem Grund der elektronische Datenimport nicht möglich sein, legen Sie Ihrer Steuererklärung einfach alle Seiten des Steuerverzeichnisses bei und übertragen Sie die gruppierten Sammeleinträge von Seite 1 manuell ins Wertschriftenverzeichnis.
Transparenz bis ins Detail
Dank Maschinenlesbarkeit erledigen Sie Ihre Steuererklärung nicht nur mit minimalem Aufwand. Sie sind auch für alle Eventualitäten perfekt vorbereitet und vermeiden, dass es Nachfragen gibt. Wir ziehen für Ihr Steuerverzeichnis die offiziellen Werte der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus den offiziellen Kurslisten. So stimmen automatisch alle Angaben zu Ihren Wertschriften. Nicht nur zu den Beständen am Jahresende. Sondern auch, das Jahr hindurch, zu den ausgezahlten Dividenden. Und allen Transaktionen, mit denen wir unter dem Jahr Ihr Portfolio angepasst haben. Immer bereits zum offiziellen Kurs, umgerechnet in Schweizer Franken.
Mehr Geld zurückholen
Ob elektronisch oder manuell – mit dem Eintrag im Wertschriftenverzeichnis haben Sie nicht nur Ihre Pflicht erfüllt, sondern auch bereits die Kür begonnen: Die Rückforderung der Schweizer Verrechnungssteuer. Die 35 Prozent auf Dividenden, die der Staat einbehalten hat, werden nun automatisch mit Ihrer Steuerlast verrechnet.
Mit den Vorlagen, die wir von True Wealth Ihnen liefern, können Sie die Kür spielend noch ausdehnen. Haben Sie schon einmal ausländische Quellensteuern zurückgefordert? Der erste Schritt zu höheren Rückerstattungen ist das Formular DA-1, das Sie ausfüllen können, aber nicht müssen. Viele Anleger finden es kompliziert, sie lassen sich darum Jahr für Jahr bares Geld entgehen. Falls Sie ausländische Wertschriften halten, finden Sie im Deckblatt des Steuerverzeichnisses von True Wealth übersichtlich alle Angaben, um auch das DA-1 schnell auszufüllen. So sichern Sie sich auf einen Schlag die pauschale Steueranrechnung. Ihre Einträge ins Wertschriftenverzeichnis und das DA-1 in Ihrer Steuererklärung reichen aus, um sich Quellensteuern aus der Schweiz und USA anrechnen zu lassen.
Deswegen verwenden wir bei True Wealth für Ihr Portfolio auch hauptsächlich ETF aus diesen Ländern (sowie Irland, wo oft erst gar keine Verrechnungssteuern anfallen). Mit nur einer Steuererklärung in der Schweiz bekommen Sie so zumindest einen Teil von dem zurück, was Ihnen zusteht. Wir nennen diese Wertschriften darum auch «steuereffizient».
Auch für vergangene Jahre gibt es Geld zurück
Wer es in den vergangenen Jahren noch nicht gemacht hat: Quellensteuern anrechnen zu lassen geht auch nachträglich. Die pauschale Steueranrechnung kann mit dem DA-1 in der Schweiz auch drei Jahre später noch eingefordert werden. Der Mindestbetrag für eine Rückforderung beträgt jedoch 100 Franken. Wenn Sie auch im Jahr 2022 schon Kunde bei True Wealth waren, finden Sie in Ihrem Konto ein Steuerverzeichnis auch für das zurückliegende Jahr.
Ebenfalls inklusive: Die Steuerbescheinigung der 3. Säule
Falls Sie im vergangenen Kalenderjahr Beiträge in die Säule 3a geleistet haben, können Sie diese bis zum erlaubten Höchstbeitrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wir stellen Ihnen die Steuerbescheinigung zum Jahresbeginn zum Download zur Verfügung. Sie können es im Login-Bereich von True Wealth unter «Steuerverzeichnis» abrufen.
Automatisch besserer Service
Ein Steuerverzeichnis ist so nützlich, dass Banken es sich in der Regel teuer bezahlen lassen. Die meisten Schweizer Depotbanken berechnen eine Grundgebühr und viele zusätzlich eine Gebühr pro Posten.
Wer sein Portfolio mit ETF ordentlich über die Anlageklassen hinweg diversifiziert, hat schnell einmal zehn bis zwanzig verschiedene Titel im Depot, die einzeln aufgelistet werden müssen – solch ein Steuerverzeichnis kostet dann oft 100 Franken oder mehr. Wer mit Einzeltiteln diversifiziert, könnte auch über hundert Positionen berichten müssen. Hier liegen die Kosten für ein Steuerverzeichnis schnell einmal bei 500 oder gar über 1’000 Franken.
Bei True Wealth kostet das Steuerverzeichnis nichts extra, es ist in den Leistungen automatisch enthalten und steht in Ihrem Konto jetzt schon zum Download bereit. Ein Service, wie ihn Kunden sonst nur aus dem Private Banking kennen. Nur deutlich günstiger – eben genau so, wie Sie das von True Wealth erwarten.
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