Drei Schweizer Banker in den USA angeklagt

Drei Schweizer Banker in den USA angeklagt

New York – Drei Schweizer Banker sind am Dienstag in New York wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt worden. Sie hätten ehemalige UBS-Kunden beraten, die aus Angst, entdeckt zu werden, die Bank verlassen hätten, teilte die Staatsanwaltschaft Manhatten mit.

Die «Grand Jury» wirft den drei 41- bis 51-jährigen Schweizern Michael Berlinka, Urs Frei und Roger Keller vor, «zusammen mit US-Steuerzahlern und anderen Personen einen Plan ausgearbeitet zu haben, um Gelder in der Höhe von 1,2 Mrd USD zu verstecken», heisst es in dem Communiqué. Weder die New Yorker Staatsanwaltschaft noch das Justizdepartement in Washington, das die Anklagen ebenfalls veröffentlichte, teilten mit, ob sich die drei bereits in den Händen der Justiz befinden.

Scheinfirmen in Liechtenstein, Panama und Hongkong
Der Name ihres Arbeitgebers wurde nicht genannt. Gemäss Internet-Recherchen der Nachrichtenagentur afp ist den drei aber gemeinsam, dass sie für die St. Galler Bank Wegelin tätig waren. Sie hatte 2009 ihre Aktivitäten in den USA eingestellt, wickelt aber ihre Dienstleistungen für US-Kunden über eine Niederlassung der UBS ab. Die Bank Wegelin bestätigt, dass die drei Mitarbeiter in der Schweiz tätig waren. Die US-Ermittler beschuldigen die drei Banker, zwischen 2005 und 2010 Kunden angeworben und ihnen unter anderem bei der Gründung von Scheinfirmen in Liechtenstein, Panama und Hongkong geholfen zu haben.

70 ehemalige UBS-Kunden «übernommen»
Als die Schweizer Grossbank UBS 2008 ins Visier der US-Steuerfahnder geriet, hätten die drei Angeklagten rund 70 US-Kunden davon überzeugen können, dass ihre eigene Bank nur Büros in der Schweiz unterhalte und die Gefahr, von den Ermittlern entdeckt zu werden, entsprechend kleiner sei. Falls die US-Behörden die drei Bankangestellten verurteilen, droht ihnen eine Strafe von bis zu fünf Jahren.

Die Bank Wegelin schreibt in einer Mitteilung, dass sie ihre «Rechtsvertreter in den USA auch ermächtigt, entsprechende Verhandlungen mit den US-Justizbehörden zu führen, insoweit das Schweizer Recht dies zulässt.» Zudem fügt die Privatbank an, dass «seit April 2011 von externen und internen Experten das gesamte Bankgeschäft mit US-Amerikanern über die letzten zehn Jahre minutiös aufgearbeitet wurde».

Klage gegen Bank zu erwarten
Was der Fall für die Bank Wegelin bedeutet, bleibt vorerst unklar. Der US-Anwalt Jeffrey Neiman deutet aber weiteres Ungemach an: «Üblicherweise wird eine Klage gegen Spitzenbanker und Manager eingesetzt, bevor es zu einer Klage gegen eine Bank kommt.» Neiman war als Staatsanwalt an der Anklage gegen die UBS in Fort Lauderdale (Florida) beteiligt. (awp/mc/pg)

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