Swiss Life senkt Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab 2022
Zürich – Das Tiefzinsumfeld drückt weiter auf die Renten in der beruflichen Vorsorge. Swiss Life will die Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab dem kommenden Jahr senken. Bestehende Renten sollen unverändert bleiben.
Damit will Swiss Life die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern schrittweise reduzieren, wie der Lebensversicherer am Montag mitteilt. Die massgebenden, gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen nach BVG würden jederzeit eingehalten. Die Vollversicherung werde stark von den KMU nachgefragt und soll auch weiterhin angeboten werden.
Eine nachhaltige Stabilisierung der beruflichen Vorsorge stehe seit Längerem auf der politischen Agenda. Eine Anpassung der Umwandlungssätze auf 6 Prozent, wie dies in der aktuellen bundesrätlichen Botschaft zur BVG-Reform vorgesehen sei, sei aufgrund der demografischen Entwicklung und des Tiefzinsumfelds dringend.
Die Umwandlungssätze in der Vollversicherung auf einen Blick
Die Umwandlungsätze in der Vollversicherung sollen in moderaten Schritten sinken, betonte der Lebensversicherer. Das heisst, die Renten im Jahr 2022 sinken zwischen zwei bis maximal vier Prozent gegenüber den bisher berechneten Werten, wie Swiss Life auf Anfrage von AWP präzisierte. Dabei seien die BVG-Mindestleistungen in jedem Fall garantiert und bestehende Renten blieben unverändert.
Zum 1. Januar 2022 soll der der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens für Frauen (Alter 64) und für Männer (Alter 65) auf 6,50 Prozent von derzeit 6,80 Prozent sinken und ab 2023 noch 6,20 Prozent betragen.
Im überobligatorischen Teil des Altersguthaben wird der Umwandlungssatzes bei Frauen von 5,00 auf 4,76 bzw. 4,54 Prozent reduziert. Bei Männern sinken die Zinssätze von 4,95 Prozent auf 4,71 bzw. 4,49 Prozent. (awp/mc/ps)