Taping – Aufzeichnung von Telefongesprächen

Taping – Aufzeichnung von Telefongesprächen
(Bild: https://pixabay.com/de/photos/anrufen-telefon-alte-h%C3%A4nde-frei-1542594/)

München – Zwar ist die Bankenkrise schon anderthalb Jahrzehnte Geschichte, doch die Auswirkungen sind bis heute zu spüren. Auf dem internationalen Finanzparkett war sie der Startschuss für einige Modifikationen, die mit dem Ziel eingeführt wurden, das globale Finanzsystem transparent und resilient aufzustellen. Die Ursache des Banken-Crashs begründen Experten nämlich mit der übermäßigen Verfilzung der internationalen Finanzwelt. Vielen Anlegern war es damals gar nicht bewusst, welche faulen Werte sie in ihren Depots horteten.

Mit der Pleite der Lehman-Bank fiel das Finanzsystem wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Millionen von Anlegern verloren ihre Ersparnisse und tausende von Unternehmen landeten in der Insolvenz. Die Europäische Union (EU) reagierte mit der Einführung von Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II). Das 20.000 Seiten umfassende Regelwerk trat 2014 in Kraft und wird seit 2018 angewendet. Im Zentrum der Verordnung steht das sogenannte Taping, das Finanzdienstleister verpflichtet, die geschäftliche Kommunikation ihrer Kundenberatungen rechtssicher aufzuzeichnen.

Was genau wird unter MiFID II verstanden?

Bei MiFID II handelt es sich um eine Ausweitung des MiFID I-Regelwerks, das 2007 Gültigkeit erlangte. Ziel des Papiers ist es, durch die Förderung von Transparenz und Integration die internationalen Finanzmärkte stabiler aufzustellen. Einer der Kernpunkte von MiFID II ist die rechtskonforme Aufzeichnung der Kommunikation zwischen Finanzberatern und ihren Kunden.

Diese wurde spätestens mit dem Erlass der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV; 2020) verbindlich. Dabei geht es darum, genau die Teile eines Beratungsgesprächs mitzuschneiden, die für eine Finanztransaktion maßgeblich sind, ohne die Persönlichkeitsrechte des Kunden zu verletzen. Dieses sogenannte Taping kann teure Irrtümer und Fehler hervorrufen, die mit einer Software von www.mifid-recorder.com vermieden werden.

Die Regelungen von MiFID II im Detail

MiFID II legt Finanzdienstleistern, neben dem Taping, weitere Regelungen verbindlichen Charakters auf:

  • Einstufung ihrer Kunden in diverse Klassen.
  • Eignungsprüfung als Finanzdienstleister.
  • Komplette Aufklärung der Kunden über die Risiken des betreffenden Finanzproduktes.
  • Umfassende Abbildung der entstehenden Kosten.

Wer muss MiFID II berücksichtigen?

MiFID II ist für alle Marktteilnehmer, die in der Finanzbranche tätig sind, verpflichtend:

  • Finanzberater
  • Broker
  • Banken
  • Fondsgesellschaften

Welche Gespräche müssen aufgezeichnet werden?

Taping ist die rechtssichere Aufzeichnung von Telefonaten und Video-Calls zwischen Finanzberater und Kunden, sofern die Vergabe und die Umsetzung von Investments betroffen sind. Die Tapes sind über einen Zeitraum von fünf Jahren an einem sicheren Ort zu archivieren. Kommt es innerhalb der Frist zu Unregelmäßigkeiten, verlängert sich die Archivierungspflicht um zwei Jahre.

Welche Gesprächsinhalte unterliegen dem Taping?

Die Rechtslage zu den Inhalten der aufzeichnungspflichtigen Gespräche ist leider nicht bis ins Detail geregelt. Handelt es sich bei einem Gespräch um Inhalte allgemeiner Natur, ohne Bezug auf ein reales Produkt, ist keine Aufzeichnungspflicht gegeben. Dies gilt auch für Terminabsprachen.

Überdies zeichnen sich Videokonferenzen und Telefongespräche durch eine gewisse Dynamik aus. Oft ist es zu Beginn nicht klar, welche Passagen aufgezeichnet werden müssen und welche nicht. Nach den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes soll eine Aufnahme «frühzeitig” in Gang gesetzt werden.

Das FinVermV hingegen führt aus, dass ein Telefonat nur bei einem ”Produktbezug” getapt und archiviert werden muss. Beide Begriffe lassen gewisse Interpretationen zu, die die Rechtssicherheit einer Finanztransaktion gefährden können.

Wie gelingt Taping gesetzeskonform?

Damit Irrtümer, die im schlimmsten Fall sehr hohe Kosten nach sich ziehen, vermieden werden, stiftet die Anschaffung einer speziellen Software Sinn. Dabei handelt es sich um einen sogenannten MiFID-Recorder, der mit der Telefonanlage verbunden wird und die elektronische und telefonische Kommunikation rechtssicher aufzeichnet.

Das Gerät ist mit einer intuitiven Oberfläche ausgestattet, mit der sich die Aufnahmen aktiv ein- und ausschalten lassen. Überdies werden die Aufzeichnungen auf einem externen Server hochgeladen und hochgradig verschlüsselt gespeichert. Auf diese Art und Weise stellen Unternehmen sicher, dass die Compliance-Regeln eingehalten werden.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Ein MiFID-Recorder wird am besten über ein Abo angeschafft. Dabei schlagen sowohl die Einrichtung des Video- als auch des Telefon-Tapings mit einmaligen 50 Euro zu Buche. Danach werden monatliche Gebühren von 10 Euro (Video) und 20 Euro (Telefon) berechnet. Wer eine App nutzen möchte, zahlt rund drei Euro im Monat. (mifid/mc/hfu)


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