München – Mit der Selbstständigkeit taucht die Frage auf, ob sich die Einrichtung eines Geschäftskontos lohnt.
Wer sich für das Geschäftskonto entscheidet, erhält in diesem Artikel Hinweise, mit welchen Funktionen man rechnen kann und was beim Anbietervergleich beachtet werden sollte.
Was für das Geschäftskonto spricht
In der Regel ermöglicht ein Geschäftskonto für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende die Führung getrennter Konten. Dadurch haben sie die Möglichkeit, private Transaktionen auf ihrem Privatkonto abzuwickeln und geschäftliche Rechnungen auf dem Geschäftskonto zu verwalten. Durch diese Methode erhalten Kontoinhaber eine klarere Sicht auf ihre Transaktionen, wodurch die Buchführung vereinfacht wird. Ein Geschäftskonto stärkt im Geschäftsverkehr zudem das Vertrauen der Partner und fördert das professionelle Image des Unternehmers.
Prozesse der Steuerberatung sowie der Anfertigung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen werden erheblich vereinfacht. Informationen über das private Ausgabeverhalten bleiben vor den Blicken des Steuerberaters und möglicher Anteilhaber am Unternehmen geschützt. Der Mehrwert an professionellen Zusatzfunktionen kann enorm sein. In der Folge werden wir einige dieser Features genauer vorstellen.
Die rechtliche Situation
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Kleinunternehmer und Freiberufler nicht zur Einrichtung eines Geschäftskontos verpflichtet. Der Zwang greift erst ab der Gründung einer Kapitalgesellschaft, die im Geschäftsleben als juristische Person gilt und damit eigenständig geschäftsfähig ist. Hierbei kann es sich um Rechtsformen wie eine AG, KG, GmbH oder GmbH & Co. handeln.
Abgesehen von den Vorteilen, die ein Geschäftskonto mit sich bringt, kann für Kleinunternehmer und Freiberufler ein gewisser Druck bestehen, ein solches zu errichten. Der Grund dafür sind manche Banken, die ihre Kunden dazu drängen oder eine Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos für jede Form eines eigenständigen Gewerbes in ihren AGB verankert haben. Diese Finanzinstitute könnten die Nutzung geschäftlicher Transaktionen auf einem Privatkonto verbieten.
Mit welchen Funktionen können Kunden rechnen?
Ein Geschäftskonto sollte zunächst alle Funktionen anbieten, die ihre Kunden bereits von ihrem Girokonto her kennen. Zwingende weiterführende Funktionen sind zunächst spezialisierte Transaktionen wie Daueraufträge und Lastschriftverfahren. Ebenso wichtig ist, dass das Finanzinstitut mit der Zeit geht und fortschrittliche Funktionen wie das Online-Banking, bargeldloses Bezahlen, Apple Pay, Google Pay und elektronische Rechnungsstellung auf dem Geschäftskonto integriert hat. Weiterhin können Geschäftskunden von Echtzeit-Benachrichtigungen bei Transaktionen und einer Kontohistorie profitieren.
Nützlich ist eine Anbindung an Buchhaltungssoftware wie Datev und Lexoffice, die zur Kommunikation mit dem Steuerberater herangezogen werden kann. Andere typische API-Schnittstellen sind Tools für die Rechnungsstellung wie Easybill und SevDesk sowie für das Liquiditätsmanagement.
Flexibilität bei Liquiditätsengpässen vermittelt die Möglichkeit einer Kontokorrentlinie, wobei beim Anbietervergleich die Überziehungsspanne und die Überziehungszinsen der einzelnen Banken miteinander verglichen werden sollten. Günstiger und ebenfalls möglich sind andere Kredite und Leasingmöglichkeiten, welche das Finanzhaus mit dem Geschäftskonto verknüpft. Andere Banken überzeugen Geschäftskunden mit der Anbindung an Förderbanken.
Tipps für Fortgeschrittene
Wer ein Geschäftskonto gründet, ist in vielen Fällen Jungunternehmer mit erheblichen Wachstumsperspektiven. Wer sich dazu zählt, profitiert davon, beim Anbietervergleich für das Geschäftskonto auf die Möglichkeit einer Skalierung zu achten, die in der Regel durch ein mehrstufiges Kontomodell erfüllt wird. Auf diese Weise können Unternehmer beispielsweise vom Standard- über ein Premium- hin zu einem Exzellent-Modell wechseln, wenn sich mit der Zeit der Erfolg einstellt.
Um den Vorteil des besseren Überblicks zu forcieren, den ein Geschäftskonto ohnehin schon bietet, können Kunden bei manchen Banken ein Geschäftskonto mit Unterkonten anlegen oder zwei voneinander separierte Geschäftskonten, von denen das eine für die Einnahmen und das andere für die Ausgaben gebraucht wird. (Geschaeftskonten24/mc/hfu)