Topkader des Bundes sollen höchstens 1 Mio CHF verdienen – Auch Swisscom-CEO

Topkader des Bundes sollen höchstens 1 Mio CHF verdienen – Auch Swisscom-CEO
Initiantin Susanne Leutenegger Oberholzer, ehemnalige SP-Nationalrätin (BL). (Foto s-leutenegger-oberholzer.ch)

Bern – Lohnexzesse beim Bund könnten der Vergangenheit angehören: Topkader der Bundesbetriebe sollen nicht mehr als eine Million Franken verdienen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hat eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Diese geht zurück auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL). Sie hatte verlangt, dass die Kader von Bundes- oder bundesnahen Unternehmen nicht mehr verdienen dürfen als ein Bundesrat. Die Kommissionen beider Räte stimmten dem zu.

In der Debatte setzte sich allerdings die Meinung durch, dass nicht der eigentliche Bundesratslohn von 475’000 Franken die Obergrenze darstellen sollte, sondern die um Nebenleistungen und vor allem um den kumulierten Rentenanspruch ergänzte Gesamtentschädigung. So kommt ein Lohn von ungefähr einer Million Franken pro Jahr zusammen.

Ein Lohndeckel in dieser Höhe soll künftig für die Topkader von SBB, Post, Swisscom, RUAG, Skyguide, SUVA und SRG gelten. Er ist in den jeweiligen Spezialgesetzen festgelegt. Auch hier geht es nicht nur um den eigentlichen Lohn, sondern um das gesamte «Entgelt», das sämtliche geldwerten Leistungen wie Nebenleistungen oder die berufliche Vorsorge abdeckt.

Post und SBB betroffen
In den am Donnerstag veröffentlichten Unterlagen zur Vernehmlassung hält die SPK fest, dass die Entgelte in den meisten der betroffenen Unternehmen heute deutlich unter einer Million Franken liegen. Die Grenze wurde letztes Jahr nur bei Post und SBB überschritten: Gemäss Kaderlohnreporting 2018 betrug die höchste Entschädigung bei der Post 1,28 Millionen Franken, bei den SBB lag das höchste Entgelt bei gut 1,2 Millionen Franken.

Spitzenverdiener ist jedoch Swisscom-Chef Urs Schaeppi mit insgesamt rund 1,83 Millionen Franken. Als börsenkotiertes Unternehmen ist Swisscom dem Aktienrecht unterstellt und wird nicht im Kaderlohnreporting aufgeführt.

Wie das Telekom-Unternehmen mit einem Lohndeckel von 1 Million Franken umgehen würde, ist unklar. Man prüfe nun den Vorentwurf, hiess es auf Anfrage. Swisscom müsse aber branchengerechte Löhne zahlen, sonst verliere das Unternehmen Talente an die Konkurrenz.

Kein Signal für Lohnerhöhungen
Die Kommission betont in ihrem Bericht, dass mit der Obergrenze keine Lohnerhöhungen provoziert werden sollen. Es sei ein klares Signal, dass eine bestimmte Grenze nicht überschritten werden dürfe.

Den konkreten Lohn will die SPK aber nicht ins Gesetz schreiben. Dies habe entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnissen der Betriebe zu erfolgen und sei nicht Sache des Gesetzgebers. Eine Minderheit der Kommission befürchtet wegen der Obergrenze eine Korrektur nach oben und will die Vorlage daher ablehnen.

Was die Topkader der übrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes höchstens verdienen dürfen, soll der Bundesrat festlegen. Das will die SPK im Bundespersonalgesetz festhalten. Dort werden neu auch die Bestandteile des Entgelts sowie die Kriterien zur Festlegung des individuellen Entgelts definiert.

Als Nebenleistungen werden insbesondere Spesen- und Repräsentationspauschalen, Beiträge an Sozial- und andere Versicherungen, privater Gebrauch des Geschäftswagens, Abonnemente für öffentlichen Verkehr oder Mobiltelefon und ähnliche Leistungen festgelegt.

Abgangsentschädigungen verboten
Eine Minderheit möchte auch für die übrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes einen Deckel von einer Million festlegen. Die Mehrheit hält das für überflüssig, da die Entgelte ohnehin weit unter dieser Grenze liegen.

Mit der Gesetzesänderung setzt die SPK auch eine Initiative von Ständerat Thomas Minder (parteilos/SH) um. Diese will Abgangsentschädigungen für Mitglieder von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat von Unternehmen und Anstalten des Bundes verbieten. Nicht als Abgangsentschädigungen gelten Vergütungen, die in Erfüllung des Arbeits- oder Mandatsvertrags bis zur Beendigung der Vertragsverhältnisse geschuldet sind, wie die SPK festhält.

Sie reagiere mit der Vorlage auf das Unverständnis in der Bevölkerung für die zum Teil sehr hohen Löhne und Abgangsentschädigungen in einzelnen Bundesbetrieben, schreibt die Kommission. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. November 2020. (awp/mc/ps)

SPK

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