Trendthema Crowdinvesting: Was bekommen Investoren für ihr Geld?

Tamo Zwinge

Tamo Zwinge, Gründer und Geschäftsführer von Companisto. (Bild: Companisto)

Berlin – Immer mehr Startups finanzieren sich über Crowdinvesting-Plattformen und erhalten neben dem benötigten Kapital auch viele Unterstützer, die das Startup durch Empfehlungen bekannt machen. Doch was bekommen eigentlich die Investoren für Ihr Geld und ihren Einsatz?

Diese Frage dürfte bei der wachsenden Zahl von Plattformen und der großen Aufmerksamkeit für die sogenannte Schwarmfinanzierung in Zukunft immer wichtiger werden. Companisto (www.companisto.de), die Crowdinvesting-Plattform für jedermann, erklärt, worauf Anleger achten müssen und wodurch es Investoren bei Companisto möglich ist, auch an Unternehmensverkäufen zu partizipieren.

Gewinnbeteiligung
Bei fast allen Crowdinvesting-Plattformen erhalten die Mikroinvestoren eine Gewinnbeteiligung. Das heißt: Erwirtschaftet das crowdfinanzierte Startup einen Gewinn, zahlt es den Investoren eine Dividende aus. Investoren sollten dabei darauf achten, dass die Vertragslaufzeit mit dem Startup möglichst lange währt.

Denn junge Unternehmen machen in der Regel in den ersten Jahren keine Gewinne, sondern investieren jeden eingenommenen Euro in ihr weiteres Wachstum. Erst nach diesen Wachstumsjahren werden Gewinne an Anteilseigner ausgezahlt. Läuft die Beteiligung vorher aus, werden die Investoren nicht mehr an den Gewinnen beteiligt. Eine Gewinnbeteiligung wird daher vor allem durch längere Vertragslaufzeiten lukrativ. Empfehlenswert sind mindestens acht Jahre.

Beteiligung beim Unternehmensverkauf (Exit)
Entscheidend ist jedoch, dass Investoren auch bei einem Unternehmensverkauf (Exit) beteiligt werden. Dies ist bei vielen Crowdinvesting-Plattformen nicht der Fall. „Ein professioneller Investor möchte immer auch an Erlösen aus einem Unternehmensverkauf beteiligt werden. Es gibt keinen Grund, Mikroinvestoren anders zu behandeln“ so Tamo Zwinge, Gründer und Geschäftsführer von Companisto. Tamo Zwinge war mehrere Jahre Rechtsanwalt bei der internationalen Großkanzlei CMS Hasche Sigle im Bereich Gesellschaftsrecht, Unternehmenstransaktionen und Private Clients tätig.

Als erste Crowdinvesing-Plattform hat Companisto daher sein Modell auf eine Beteiligung der Investoren am Exit optimiert.

Das Paradebeispiel für einen gelungenen Exit ist der des amerikanischen Startups Instagram, das von Facebook erst kürzlich für eine Milliarde Dollar aufgekauft wurde – Gewinne hatte Instagram bis dahin keine gemacht. Mit einer reinen Gewinnbeteiligung hätten Investoren von diesem Verkauf nicht profitiert. Einzig Investoren, die auch an Exit-Erlösen beteiligt waren, konnten durch den Verkauf hohe Profite erzielen.

Wer finanziell am Verkauf eines Startups partizipieren möchte, sollte sich die Beteiligungsmodelle der Plattformen deshalb sehr genau anschauen und sicherstellen, dass die Beteiligungsverträge von Experten entworfen wurden.

Die Wahrscheinlichkeit eines Exits
Wie wahrscheinlich ein Exit ist, hängt einerseits von den Ideen und der Umsetzung eines Startups, andererseits von der Crowdinvesting-Plattform selbst ab. Denn nur Plattformen, deren Beteiligungsmodell attraktiv für Großinvestoren ist, werden für die Startups Folgefinanzierungen und Exits realisieren können.

Companisto ist derzeit die einzige Plattform am Markt, deren Beteiligungsmodell für Anschlussfinanzierungen optimiert wurde und den Investoren neben der Gewinnbeteiligung zusätzlich eine aussichtsreiche Beteiligung im Falle eines Unternehmensverkaufs bietet. Hierfür bündelt Companisto die Beteiligungen der Investoren. Nur Companisto schließt direkt einen Vertrag mit dem Start-up ab. Die Investoren werden dagegen durch Verträge mit Companisto an allen Einnahmen aus der Beteiligung unterbeteiligt. So erhält sich das Startup eine schlanke Beteiligungsstruktur, eine Grundvoraussetzung für eine Anschlussfinanzierung. Die Investoren sind trotzdem an allen Einnahmen beteiligt. Crowdinvesting entwickelt sich damit erstmals zu einer lukrativen Investmentchance.

Immer mehr Beteiligungsgesellschaften und Corporate Finance-Spezialisten bestätigen, dass Companisto für Folgefinanzierungen und Exits geeignet ist. „Companisto ist im Gegensatz zu vielen anderen Plattformen grundsätzlich an die Anforderungen von Venture Capital-Gesellschaften bei Folgefinanzierungen angepasst und ist daher gerade Unternehmen mit weiterem Kapitalbedarf zu empfehlen», sagt Jannis Friedag von dem bekannten Corporate-Finance-Spezialisten eventurecat (www.eventurecat.de).

Crowd erkennt das Potenzial
Vor allem die Crowd erkennt das Potenzial: Acht Wochen nach dem Start hat Companisto auf seiner Plattform schon über 125.000 Euro eingesammelt. Damit hat Companisto den erfolgreichsten Start einer Crowdinvesting-Plattform in Deutschland hingelegt. Mit dem bisherigen Finanzierungsvolumen gehört die Plattform zusammen mit den schon im Jahr 2011 gestarteten Plattformen Seedmatch und Innovestment bereits zu den Top 3 in Deutschland.

„Wir haben als erste Plattform das reale Investmentgeschäft für die Crowd ins Internet übertragen. Bei Companisto sind Folgefinanzierungen und Exits möglich. Das ist essenziell für Startups, macht sich aber vor allem auch für Investoren bezahlt,“ sagt Tamo Zwinge. (Companisto/mc/ps)

Weitere Informationen: www.companisto.de

Über Tamo Zwinge
Tamo Zwinge, LL.M. ist Geschäftsführer von Companisto und war mehrere Jahre Rechtsanwalt in der internationalen Großkanzlei CMS Hasche Sigle im Bereich Gesellschaftsrecht, Unternehmenstransaktionen und Private Clients. CMS Hasche Sigle ist eine der führenden wirtschaftsberatenden Anwaltssozietäten. Mehr als 600 Anwälte sind in neun wichtigen deutschen Wirtschaftszentren sowie in Brüssel, Moskau und Shanghai für ihre Mandanten tätig. Tamo Zwinge ist zugelassener Rechtsanwalt in Berlin, hat juristische Universitätsabschlüsse in Deutschland und Neuseeland erworben und international zu Corporate Governance-Themen veröffentlicht.

Über Companisto
Companisto ist Deutschlands erste Crowdinvesting-Plattform für jedermann. Crowdinvesting bedeutet, dass sich viele Personen an einem Startup beteiligen und das Startup so eine Finanzierung erhält. Ab sofort ist eine Beteiligung schon mit kleinen Beträgen möglich, weil Companisto keine Mindestinvestitionsssumme vorschreibt. Die Mikroinvestoren – Companisten genannt – sind im Gegensatz zu den Modellen anderer Crowdinvesting-Anbieter nicht nur am Gewinn, sondern auch am Unternehmenswert und an Erlösen aus einem möglichen Verkauf des Startups beteiligt. Das über Companisto finanzierte Startup erhält neben Kapital vor allem auch Publicity, Marketing und eine Vielzahl von aktiven Unterstützern. Companisto versteht sich als Vorreiter für nachhaltiges Crowdinvesting: Die standardisierten Companisto-Verträge wurden mit Beteiligungsgesellschaften (Venture Capitalists) abgestimmt und ermöglichen deshalb Anschlussfinanzierungen. Die Companisto GmbH mit Sitz in Berlin wurde von den Rechtsanwälten David Rhotert und Tamo Zwinge gegründet und ging im Juni 2012 an den Start.

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