Zürich (awp) – Die Durchsuchungen der deutschen Staatsanwaltschaft vom Mittwoch, die auch UBS-Räumlichkeiten betraf, fanden laut der Grossbank nicht im Rahmen eines Straf- oder Zivilverfahrens gegen die UBS statt. Das betont das Schweizer Institut in einer Stellungnahme vom Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte am Vortag im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens bundesweit Durchsuchungen veranlasst, bei denen auch die UBS-Zentrale in Frankfurt durchsucht wurde.
Im Rahmen der Durchsuchungen vom Mittwoch seien auch keine Dokumente beschlagnahmt worden, schreibt die UBS weiter. Auslöser der Steueruntersuchung war eine Steuer-CD, die das Land Nordrhein-Westfalen gekauft hatte. Diese enthielt laut Angaben der Staatsanwaltschaft Bochum Daten über rund 2000 Kunden der UBS Luxembourg. Laut den deutschen Behörden besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten Kapital und Erträge aus Kapitalanlagen nicht in Einkommenssteuer- oder Erbschaftsteuererklärungen deklariert hatten.
Die UBS verweist in ihrem Statement vom Donnerstag darauf hin, dass die Bank mit Kunden aus europäischen Ländern ein Programm zur Herstellung der Steuerkonformität «durchgeführt und abgeschlossen» habe. «Die Bank hat als eine der ersten der Branche mit diesem Schritt von ihren Kunden die Dokumentation der steuerlichen Offenlegung eingefordert», betont das Finanzinstitut. (awp/mc/pg)