Paris / Zürich – Im Steuerhinterziehungsprozess gegen die UBS am Pariser Strafgericht fordert der französische Staat eine gewaltige Summe von der Grossbank. Die UBS solle «eine Entschädigung von 1,6 Milliarden Euro» zahlen.
Der Betrag solle als Entschädigung für ein umfangreiches «System des Betrugs und der Geldwäsche» fliessen, erklärte der Anwalt des Staats, Xavier Normand-Bodard, der als Zivilpartei in dem Verfahren auftritt. Die UBS habe ein ausgeklügeltes Betrugs- und Geldwäschereisystem aufgebaut, in dem die Bank im Namen des Bankgeheimnisses behauptete, nichts zu hören, nichts zu sehen und nichts zu wissen.
Normand-Bodard forderte den Pariser Strafgerichtshof auf, dieses jahrelang praktizierte System hart zu bestrafen. Ziel der Grossbank sei es gewesen, den Kunden mittels Nummernkonti, Trusts oder Stiftungen bei der Steuerhinterziehung zu helfen.
Bank soll mit Schwarzgeldkonti gelockt haben
Die UBS soll laut dem Staatsanwalt zwischen 2004 und 2012 illegal Bankberater nach Frankreich geschickt haben, um Reiche in eine Filiale der UBS France zu locken. Die Kunden seien an Empfängen, Jagdgesellschaften oder an Sportanlässen angesprochen worden, um sie von der Eröffnung von Schwarzgeld-Konten in der Schweiz zu überzeugen.
Die UBS steht in Frankreich seit dem 8. Oktober und voraussichtlich noch bis zum 15. November 2018 vor Gericht, wo sie sich gegen Vorwürfe der Geldwäscherei und unerlaubtes Anwerben von Kunden verteidigen muss. Im Juli 2014 hatte die UBS eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen.
Die Grossbank soll französische Kunden dazu angestiftet haben, mehr als zehn Milliarden Euro am Fiskus vorbei zu schmuggeln. Die UBS selbst spricht von «oft unbegründeten Vorwürfen». In dem vor vier Wochen begonnenen Prozess hatten Bankvertreter sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Es gebe «keine Spur» von illegalen Geschäften auch nur im kleinsten Massstab, betonten sie vor dem Pariser Strafgericht.
Die Anklage beruht teilweise auf Aussagen und Dokumenten von ehemaligen Mitarbeitenden. (awp/mc/ps)