Zürich – Die UBS kann einen weiteren Rechtsfall beiseitelegen. Sie leistet im Fall der sogenannten «Ramsch-Hypotheken» (RMBS) aus der Zeit der Finanzkrise vor über 15 Jahren eine Milliardenzahlung an das US-Justizministerium (DoJ).
Die UBS habe mit dem DoJ eine Einigung erzielt, um eine Angelegenheit aus den Jahren 2006-2007 im Zusammenhang mit der Emission, dem Underwriting und dem Verkauf von sogenannten Residential Mortgage Backed Securities (RMBS) beizulegen, teilte die Bank am Montagabend mit. Im Rahmen des Vergleichs zahle die Bank 1,435 Milliarden US-Dollar zur Beilegung aller zivilrechtlichen Ansprüche des DoJ in diesem Zusammenhang.
Die Summe des Vergleichs wurde laut den UBS-Angaben bereits in früheren Quartalen vollständig zurückgestellt und wird sich damit auf das Ergebnis nicht auswirken.
Die Einigung kommt nicht überraschend. So hatte die UBS zuletzt im Ergebnis für das erste Quartal 2023 die Rückstellungen in dieser Sache um 665 Millionen US-Dollar erhöht. Entsprechende Gespräche mit dem DoJ seien «weit vorangeschritten», hiess es im April dazu. Ursprünglich hatte die UBS die Auseinandersetzung gar vor Gericht klären wollen.
Relikt aus der Finanzkrise
Bei den RMBS-Papieren handelt es sich um hypothekengesicherte Wertpapier-Geschäfte am amerikanischen Immobilienmarkt, die zum Hauptauslöser der damaligen Finanzkrise wurden. Vielen Grossbanken wurde vorgeworfen, Kunden beim Verkauf solcher Ramschhypotheken in die Irre geführt zu haben. Als der Immobilienmarkt zusammenbrach, verloren die Anleger mit den RBMS-Papieren nämlich viel Geld.
Der Fall der UBS war einer der letzten hängigen Fälle dieser Art. Zahlreiche andere grosse Banken in den USA und Europa – unter anderem auch die Credit Suisse – hatten ähnliche Verfahren bereits beigelegt, zum Teil schon vor längerer Zeit.
Die von der UBS übernommene CS hatte sich mit dem DoJ in dieser Sache grundsätzlich bereits 2017 geeinigt. Das DOJ verdonnerte die CS damals zu einer Geldbusse von 2,48 Milliarden Dollar sowie Entschädigungszahlungen und -massnahmen gegenüber Kreditnehmern. I
Frankreich-Fall, geerbte Fälle von der CS
Die UBS hat nun mit der Lösung des RMBS-Falls mit dem DoJ die meisten eigenen grösseren Rechtsfälle abschliessen können. Ein Fall bleibt allerdings noch: Im Steuerstreit mit Frankreich steht ein endgültiges Urteil jedenfalls noch aus. Nach einer ersten Niederlage vor Gericht im Februar 2019 wurde die Bank im Dezember 2021 auch in zweiter Instanz vom Berufungsgericht in Paris wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen. Das Gericht verlangte eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro, wogegen die UBS erneut Berufung eingelegt hat.
Mit der Übernahme der Credit Suisse muss sich die UBS nun allerdings mit den offenen Rechtsfällen der neuen Tochter herumschlagen. Es sind dies u.a. Klagen im Zusammenhang mit den Greensill-Fonds, eine Klage der Republik Mosambik zu sogenannten «Thunfisch-Anleihen» oder die Berufung gegen die Klagen des ehemaligen georgischen Premierministers Bidsina Iwanischwili.
Den Archegos-Fall, bei dem die CS wegen Mängeln in der Risiko-Überwachung einen hohen Milliardenverlust erlitten hatte, konnte die UBS derweil vor wenigen Wochen mit einer Zahlung von insgesamt knapp 400 Millionen US-Dollar an diverse Regulatoren beenden. (awp/mc/ps)