UBS-CEO Sergio Ermotti.
Paris – Die französische Justiz hat gegen die UBS eine gerichtliche Untersuchung («mise en examen») wegen Geldwäscherei in Zusammenhang mit Steuerhinterziehung eingeleitet und damit die Ermittlungen gegen die Bank ausgeweitet. Im Rahmen der laufenden gerichtlichen Untersuchung, in der es um Steuerdelikte geht, verlangt die Justiz neu eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 1,1 Mrd EUR. Die UBS wehrt sich gegen diese Forderung.
Die Kaution, die bisher bei 2,875 Mio EUR lag, müsse bis am 30. September an die zuständige Behörde überwiesen werden, meldete die Nachrichtenagentur afp am Mittwoch mit Bezug auf juristische Kreisen in Paris. Der Bank wird vorgeworfen, sie habe in Frankreich um reiche Kunden geworben, indem diesen angeboten wurde, Steuergelder vor dem französischen Fiskus zu verstecken. Die mutmasslichen Verstösse gegen französisches Recht seien in den Jahren 2004 bis 2012 erfolgt, heisst es im afp-Bericht weiter.
«Forderung ungerechtfertigt»
Die UBS sei am heutigen Mittwoch bei einer Anhörung in Paris darüber informiert worden, dass eine Sicherheitsleistung in dieser Höhe verlangt werde, heisst es in der Stellungnahme der Bank. Sie wehrt sich vehement gegen diese Forderung, die «beispiellos und ungerechtfertigt» sei. Sowohl die rechtliche Grundlage als auch die Berechnungsmethode für diesen Betrag seien «grundlegend mangelhaft». Die UBS hat beschlossen dagegen Berufung einzulegen.
Die Bank bestätigte zudem, dass gegen sie auch in Sachen «Beihilfe zur Geldwäscherei der Erträge von Steuerdelikten» in Frankreich ermittelt wird. Die UBS werde ihren Standpunkt weiterhin mit Vehemenz verteidigen. «In den letzten Jahren haben wir alles getan, um diese Sache beizulegen. Wir haben zudem massgebliche und weitreichende Schritte unternommen, um die Steuerkonformität unserer Kunden sicherzustellen und werden dies auch weiterhin tun», heisst es weiter. Es sei inakzeptabel, dass diese Angelegenheit derart politisiert werde.
Weitere Ermittlungen
Die französische Tochter der Schweizer Grossbank ist seit längerem wegen dem Kampf gegen Steuerhinterziehung im Fokus der Behörden. Gegen die UBS lief in Frankreich bereits ein Ermittlungsverfahren wegen möglichen Rechtsverstössen in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung. Im Mai hatte die Bank gemäss einem Bericht des Westschweizer Radio offenbar einigen ihrer Angestellten aus dem Bereich Vermögensverwaltung Reisen nach Frankreich untersagt.
Bereits im Juni vor einem Jahr hatte die französische Bankenaufsicht die UBS zu einer Strafe von 10 Mio EUR verurteilt. Die Bank wurde für die ungenügenden Kontroll- und Compliance-Prozesse bestraft, sie hat die Busse aber vor dem Verwaltungsgericht angefochten. (awp/mc/ps)