UBS-Prozess: Gericht will Geldwäscherei-Anklage nicht fallen lassen

Gericht, Urteil

Paris – Die UBS hat in dem Prozess in Frankreich einen ersten Rückschlag einstecken müssen. Die Grossbank blitzte mit der Forderung an das Gericht ab, den Vorwurf der Geldwäsche fallen zu lassen. Die Anwälte des Instituts wollten erreichen, dass die UBS nur wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht steht. Darauf sind die Strafen wesentlich geringer als auf Geldwäsche.

Die UBS, ihre französische Tochter und sechs Manager werden in dem Verfahren beschuldigt, zwischen 2004 und 2012 tausenden Steuerflüchtlingen aus Frankreich geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. Die Bank erklärte, sie nehme den Entscheid des Gerichts zur Kenntnis. «Dies bedeutet, dass der Prozess in der Sache jetzt beginnen wird», erklärte eine Sprecherin. Die Ankläger hätten nach Einschätzung der Bank keine Beweise vorgelegt, die das Begehen einer Straftat belegen.

Im schlimmsten Fall droht dem grössten Schweizer Geldhaus eine Milliardenbusse und den Bankern eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren. Der Prozess soll bis zum 15. November dauern. Bis zu einer endgültigen Entscheidung in dem Fall könnte es noch länger dauern, denn die unterliegende Partei kann gegen das Urteil Berufung einlegen. (awp/mc/ps)

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