UBS-Prozess: Laut Verteidigung hat Anklage «keine Beweise»
Paris – Im Steuerhinterziehungsprozess gegen die UBS am Pariser Strafgericht folgten am Montag auf die Plädoyers der Staatsanwaltschaft die ersten der Verteidigung. «Wo sind die Beweise», fragte ein Verteidiger der UBS, Christian Saint-Palais, mit Blick auf die an die Bank gerichteten Vorwürfe.
Die französische Staatsanwaltschaft hatte zuletzt eine gewaltige Summe von der Grossbank gefordert. Die UBS solle eine Geldstrafe 3,7 Milliarden Euro zahlen. Die Staatsanwälte warfen der Bank am Donnerstag vor, sie habe bewusst Konten für Kunden gehalten und verwaltet, die Steuern hinterziehen wollten.
Weiter meinte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag: «Steuerhinterziehung ist nichts anderes als Diebstahl an der Öffentlichkeit.» Banken verdienten es daher, strafrechtlich verfolgt und bestraft zu werden. Und zwar in Höhe des Schadens, den die Gesellschaft erleide. Die mögliche Höchststrafe wurde gar auf 9 Milliarden Euro beziffert. Die Anklage forderte zudem für sechs gegenwärtige und frühere UBS-Manager bedingte Gefängnisstrafen von sechs bis 24 Monaten sowie Geldstrafen von 50’000 bis 500’000 Euro.
Davor hatte bereits der französische Staat, die als Zivilpartei in dem Verfahren auftritt, eine Entschädigung von 1,6 Milliarden Euro von der UBS verlangt. Der Betrag solle als Entschädigung für ein umfangreiches «System des Betrugs und der Geldwäsche» fliessen.
«Einfacher Kontakt ist noch kein strafrechtliches Vergehen»
Der UBS-Anwalt versuchte nun am Montag, die Vorwürfe der Anklage zu torpedieren. «Früher habe man die Dossiers mit der Lupe kontrolliert, heute, in der modernen Zeit, überfliege man Alles mit einer Drohne», sagte Saint-Palais in seinem Plädoyer. Er wehrte sich auch gegen den Versuch von Frankreich, «die Beweislast umzukehren». Die Verteidigung hielt darüber hinaus fest, dass ein «einfacher Kontakt» zwischen Geschäftsleuten aus der Schweiz und Frankreich noch kein strafrechtlich relevantes Vergehen sei.
Ein weiterer Anwalt der UBS, Thierry Marembert, fügte an, dass dieser Prozess nicht nur ohne Beweise sei, sondern auch «ohne Opfer».
Die UBS steht in Frankreich seit dem 8. Oktober und voraussichtlich noch bis zum 15. November 2018 vor Gericht, wo sie sich gegen Vorwürfe der Geldwäscherei und unerlaubtes Anwerben von Kunden verteidigen muss. Im Juli 2014 hatte die UBS eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen.
Die Grossbank soll französische Kunden dazu angestiftet haben, mehr als zehn Milliarden Euro am Fiskus vorbei zu schmuggeln. Die UBS selbst spricht von «oft unbegründeten Vorwürfen». In dem vor vier Wochen begonnenen Prozess hatten Bankvertreter sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Es gebe «keine Spur» von illegalen Geschäften auch nur im kleinsten Massstab, betonten sie vor dem Pariser Strafgericht.
Die Plädoyers der Verteidigung werden am Mittwoch und am Donnerstag fortgesetzt. (awp/mc/ps)