UBS: Rainer-Marc Frey stellt sich nicht zur Wiederwahl in den VR

UBS: Rainer-Marc Frey stellt sich nicht zur Wiederwahl in den VR

Zürich – Bei der UBS kommt es mit Rainer-Marc Frey zu einem prominenten Abgang im Verwaltungsrat. Der bekannte Hedgefund-Manager habe sich entschieden, aufgrund zusätzlicher eigener starker beruflicher Engagements an der Generalversammlung vom 7. Mai in Basel nicht mehr zur Wiederwahl anzutreten, teilte die Grossbank mit.

Frey war im Oktober 2008 in den Verwaltungsrat gewählt worden und war Mitglied des Risk Committee und des Human Resources and Compensation Committee. Der Verwaltungsrat bedauert in der Mitteilung seinen Entscheid. Bekannt geworden war Frey u.a. damit, dass er im Herbst 2008 mitten in der Finanzkrise 1 Mio UBS-Aktien verkaufte, kurz nachdem er in den Verwaltungsrat gewählt worden war.

Gremium wird verkleinert
Wie der ebenfalls am Dienstag verschickten Traktandenliste zur GV zu entnehmen ist, soll Frey im VR nicht ersetzt werden. Das Gremium wird entsprechend um eine Person auf noch 11 Mitglieder verkleinert werden. Neben VR-Präsident Axel Weber sollen folgende zehn Vertreter wiedergewählt werden: Michel Demaré (Vizepräsident), David Sidwell, Reto Francioni, Ann Godbehere, Axel Lehmann, Helmut Panke, William Parrett, Isabelle Romy, Beatrice Weder die Mauro und Joseph Yam.

Statuten-Anpassung
Im Zuge der Umsetzung der Minder-Initiative muss auch die UBS ihre Statuten anpassen. An der Generalversammlung vom 7. Mai lässt die Grossbank die Aktionäre entsprechend über ihren konkreten Vorschlag dazu abstimmen. Wie dieser aussieht, hat die UBS am Dienstag erstmals offiziell mitgeteilt. «UBS schlägt den Aktionären vor, jeweils über die Fixsaläre der Konzernleitung für das Folgejahr und über die Vergütung des Verwaltungsrates für die Zeitperiode bis zur nächsten Generalversammlung zu befinden», schreibt die Grossbank in ihrer Mitteilung vom Dienstag.

Während diese Lohnbestandteile im Vornherein abgesegnet werden sollen, soll über die Boni im Nachhinein abgestimmt werden: «Über die variable Vergütung der Konzernleitung sollen die Aktionäre hingegen jeweils auf der Basis der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres abstimmen können», heisst es weiter.

Das bedeutet, dass an der Generalversammlung 2015 über die variable Vergütung für das Jahr 2014 abgestimmt wird. «Mit unserem Vorgehen wollen wir sicherstellen, dass Aktionäre ihre Entscheide auf der Grundlage gesicherter Informationen und des effektiv erzielten Ergebnisses treffen können», wird UBS-Verwaltungsratspräsident Axel Weber zitiert.

Zeitpunkt der Boni-Auszahlung noch offen
Unklar ist noch, ob die UBS mit der Auszahlung der Boni bis nach der Abstimmung warten wird. Bisher erfolgten die Zuteilungen der variablen Vergütung an die Konzernleitung zwischen Ende Februar und Anfang März. Wie dies in Zukunft gehandhabt werde, ist laut UBS noch offen. Gemäss einer Sprecherin werden verschiedene Optionen geprüft. Die bindenden Abstimmungen zu den Vergütungen von Verwaltungsrat und Konzernleitung werden erstmals an der Generalversammlung 2015 durchgeführt.

Ethos-Chef kritisiert «verstecke Abgangsentschädigung»
Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht, zeigte sich mit dem von der UBS gewählten Modell zufrieden. «Persönlich befürworte ich das UBS-Modell, weil es sicherstellt, dass die Aktionäre zum Zeitpunkt der Abstimmung wissen, ob der Bonus gerechtfertigt ist oder nicht», sagte Kunz gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Auch Dominique Biedermann, Chef der Anlagestiftung Ethos, ist mit dem Entscheid der UBS, nach Ende des Geschäftsjahrs über die Boni abstimmen zu lassen, «sehr zufrieden». Zwei andere Punkte in den vorgesehenen Statuten geben ihm jedoch Anlass zur Kritik: Zum einen die Möglichkeit mit Konzernleitungsmitgliedern nach Ablauf der einjährigen Kündigungsfrist zusätzliche Konkurrenzverbote für ein Jahr abzuschliessen. «Das hat zur Folge, dass ausscheidende Geschäftsleitungsmitglieder nach dem ihnen zustehenden Jahreslohn während der Kündigungsfrist einen zusätzlichen Jahreslohn während dem einjährigen Konkurrenzverbot erhalten», sagte Biedermann. Dabei handle es sich um eine «versteckte Abgangsentschädigung».

Des Weiteren kritisiert er die vorgesehene Regelung, dass für während dem Jahr eintretende Geschäftsleitungsmitglieder zusätzlich maximal 40% der während den letzten drei Jahren durchschnittlich bezahlten Gesamtvergütung aufgewendet werden dürfen. «Die Gesamtlohnsumme umfasst die fixen und die variablen Lohnbestandteile und beträgt rund 70 Mio CHF. 40% davon sind rund 30 Mio CHF», sagte Biedermann. «Dieser hohe Betrag wird sehr wahrscheinlich für Golden Hellos verwendet werden», sagte der Ethos-Chef. (awp/mc/pg)

 

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