Zürich – Die UBS will trotz der in erster Instanz verhängten Rekordstrafe in einem Gerichtsprozess in Frankreich nicht von ihrer Dividendenpolitik abrücken. Die für 2018 vorgeschlagene Dividende von 70 Rappen je Aktie solle nicht angetastet werden, sagte Bankchef Sergio Ermotti am Freitag an einer Telefonkonferenz für Analysten.
Zudem halte die Schweizer Grossbank an ihrer Ausschüttungspolitik über die nächsten Jahre fest: Das Institut will die Dividende gemäss Plan jährlich im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich steigern und überschüssiges Kapital vorzugsweise über Aktienrückkäufe ausschütten. Allerdings werde die UBS dabei ihren Geschäftsausblick und unvorhersehbare Ereignisse berücksichtigen. Vorrangiges Ziel sei aber, die Dividenden abzusichern, sagte Ermotti.
Ein französisches Gericht hatte die grösste Schweizer Bank im Prozess um Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche diese Woche zu einer Strafzahlung von 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Das Institut hat jedoch umgehend Berufung eingelegt. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Bis zu einem endgültigen Entscheid dürfte es laut Marktbeobachtern noch mehrere Jahre gehen.
Zu früh für Details über Auswirkungen
Zu den konkreten finanziellen Auswirkungen bzw. möglichen weiteren Rückstellungen wegen des Urteils wolle sich die Bank bei der für Mitte März geplanten Veröffentlichung des Geschäftsberichts für 2018 oder zum Zeitpunkt der Berichterstattung für das erste Quartal (25.4.) äussern, so Ermotti. Man sei diesbezüglich mit Regulatoren, vor allem natürlich der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma, aber auch mit dem Verwaltungsrat oder den Auditoren im Gespräch, um die Situation genau einzuschätzen. «Aber das wird Zeit brauchen», so Ermotti.
Gemäss dem letzten Quartalsbericht hat die UBS Rückstellungen für den Bereich Global Wealth Management, zu welchem der Frankreich-Fall gehören dürfte, von lediglich 640 Millionen US-Dollar und müsste je nach Einschätzung weitere hohe Beträge für Rückstellungen verbuchen. Dies könnte laut Analysten dazu führen, dass die Kapitalquoten sinken und dies entsprechend die Ausschüttungspolitik beeinflussen könnte.
Kein Einfluss aufs Geschäft bisher
Trost findet Ermotti von Kundenseite und von den eigenen Mitarbeitern. Die Unterstützung von dieser Seite sei sehr gross, meinte er. Ausserdem habe man bisher überhaupt keinen Einfluss auf das laufende Geschäft wegen der Frankreich-Sache gesehen.
Die UBS-Spitze betonte noch einmal, dass sie vom Urteil völlig überrascht worden sei. Es habe keine Anzeichen gegeben, die ein solches Urteil hätten erwarten lassen, sagte Chefjurist Markus Diethelm. Und Ermotti betonte auch, dass man nicht leichtfertig in den Prozess gegangen sei.
Man habe bei all diesen Rechtsfällen immer das Wohlergehen der Bank und ihrer Aktionäre im Auge, man sei aber nicht bereit, jeden Preis für einen Vergleich zu zahlen. Er wies in diesem Zusammenhang denn auch jegliche Spekulationen über Beträge, welche die UBS zur Beilegung des Streits ohne Prozess hätte zahlen müssen, als falsch zurück.
Frontalangriff gegen Urteil
Die UBS hatte die französischen Gerichtsbehörden bereits am Vortag frontal angegriffen. In einer Stellungnahme bezeichnete sie das Pariser Urteil als «oberflächlich, inkonsistent und widersprüchlich.» So habe etwa ein Dokumentenvergleich ergeben, dass es sich beim Gerichtsentscheid «grösstenteils» um eine «Copy und Paste»-Version der Dokumente der Untersuchungsbehörden handle. Völlig «präzedenzlos» sei zudem, dass die Argumente und Erklärungen der UBS vom Gericht nicht substanziell beantwortet worden seien.
Das Gericht habe im Urteil auch eingeräumt, dass niemand der befragten französischen UBS-Kunden erklärt habe, in Frankreich von einem Schweizer Kundenberater kontaktiert worden zu sein. Gleichzeitig impliziere das Gericht dann aber ohne jeden Beweis, dass alle diese Kunden unglaubwürdig seien. Widersprüchlich sei ausserdem die Berechnung der Busse. (awp/mc/ps)