UBS: Aktionäre verweigern VR und Geschäftsleitung die Entlastung

UBS: Aktionäre verweigern VR und Geschäftsleitung die Entlastung
UBS-VRP Axel Weber. (Foto: UBS)

Zürich – Die UBS-Spitze hat von ihren Aktionärinnen und Aktionären einen Schuss vor den Bug erhalten. Die Inhaber der grössten Schweizer Bank haben dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 verweigert. Die Lohntraktanden wurden zwar klar durchgewinkt, zum Teil waren die JA-Anteile aber etwas tiefer als im Vorjahr.

UBS-Präsident Axel Weber zeigte sich enttäuscht von der Verweigerung der Décharge. «Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie nicht alle unsere Anträge angenommen haben», sagte er den Aktionären zum Abschluss der Generalversammlung. «Wir werden das ernst nehmen und die betreffenden Traktanden im Verwaltungsrat thematisieren.»

Knappes Votum
Das Votum der Aktionäre fiel relativ knapp aus, zumal es mehr Aktienstimmen für die Entlastung als dagegen gab. Das notwendige absolute Mehr von 50 Prozent wurde allerdings klar nicht erreicht. Konkret gab es 41,7 Prozent für die Entlastung und 41,6 Prozent dagegen, während die Enthaltungen 16,7 Prozent ausmachten.

Ganz überraschend kam der Entscheid allerdings nicht, nachdem mit der Anlagestiftung Ethos und der US-Firma ISS zwei wichtige Stimmrechtsberater im Vorfeld bereits eine Ablehnung empfohlen hatten.

Frankreich-Busse im Fokus
Zwar sind die Beweggründe der einzelnen Aktionäre nicht im Detail bekannt. Hintergrund der Ablehnung dürfte aber der Fall Frankreich gewesen sein. So wurde die Schweizer Grossbank bekanntlich vor zwei Monaten erstinstanzlich von einem Pariser Gericht wegen Geldwäscherei und Beihilfe zu Steuerhinterziehung verurteilt. Der Bank wurden eine Rekordbusse und Schadenersatzzahlungen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro aufgebrummt.

Man warf der Bank darauf vor, dass sie Angebote für einen Vergleich zu deutlich geringeren Summen abgelehnt habe. Die Rede war etwa von 1,1 Milliarden Euro – das ist der Betrag, den die UBS vor einiger Zeit für den Frankreich-Fall als Kaution hinterlegen musste. Die UBS-Spitze mit Präsident Weber, Konzernchef Sergio Ermotti und Chefjurist Markus Diethelm wehrten sich allerdings gegen solche Vorwürfe an der GV und in einem grossen Interview am gleichen Tag in der Zeitung «Blick».

Die Führung der Bank ist noch immer der Meinung, dass das Institut keine Gesetze verletzt hat. «Unseres Erachtens hat der Prozess in Frankreich in keiner Weise gezeigt, dass sich die UBS in jener Zeit nicht an die damals geltenden Vorschriften in Frankreich und der Schweiz gehalten hat», sagte Weber. Eine «akzeptable aussergerichtliche Einigung» sei jedenfalls «nicht möglich» gewesen.

Sechs Monate Zeit
Die Verweigerung der Décharge hat vor allem mit den hiesigen Gesetzen zu tun. Aktionäre haben gemäss Obligationenrecht eine Frist von sechs Monaten, um eine Klage einzureichen. Dies aber nur, falls sie die Décharge verweigert haben. VR-Präsident Weber sah das auch so. «Ich interpretiere Ihren Entscheid so, dass Ihnen die Unsicherheiten in Bezug auf den noch offenen Gerichtsfall in Frankreich Sorge bereiten und Sie sich alle rechtlichen Möglichkeiten offen halten wollen», sagte er zu den Aktionären. Er habe Verständnis dafür.

Knapp 80% Ja zu Vergütungsbericht
Neben der Déchargen-Erteilung waren vor allem wie üblich Löhne und Boni ein Thema unter den Votanten. Die Vergütungen stünden nicht im Einklang mit der Aktienkursperformance, hiess es etwa. Die Konsultativ-Abstimmung über den Vergütungsbericht fiel zwar mit einem JA-Stimmenanteil von 79,4 Prozent zugunsten des Verwaltungsrates aus.

VR-Präsident Axel Weber war aber trotzdem nicht besonders zufrieden, denn vor einem Jahr war der JA-Stimmenanteil mit 81 Prozent etwas höher ausgefallen. Die anderen Vergütungsabstimmungen erhielten mit Zustimmungsraten zwischen 81 und 87 Prozent derweil etwas höhere JA-Anteile.

Ohne Probleme gingen dagegen der Dividendenvorschlag sowie die Genehmigung des Lageberichtes sowie der Konzernrechnung 2018 durch. Auch die beiden neuen Mitglieder für den Verwaltungsrat, der Amerikaner William Dudley und die Singapurerin Jeanette Wong, können sich über eine glanzvolle Wahl freuen. Sie wurden beide mit fast 99 Prozent der Stimmen in das Gremium gewählt. Bei seiner eigenen Wahl hatte Weber derweil einen weiteren Dämpfer erhalten: er wurde mit lediglich 92,2 Prozent der Stimmen wiedergewählt und lag damit deutlich hinter den anderen Verwaltungsräten. (mc/pg)

UBS

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