Basel – Die Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse sind weiterhin systemrelevant für das Finanzsystem. Sie rangieren jedoch in der niedrigsten der insgesamt fünf Einstufungen umfassenden Liste des internationalen Finanzstabilitätsrates (Financial Stability Board, FSB).
Als potenziell gefährlich gelten Finanzinstitute, deren Zusammenbruch wegen der starken Vernetzung die Weltwirtschaft insgesamt ins Wanken bringen könnte. Die jährlich aktualisierte Liste global systemrelevanter Institute umfasst aktuell 29 Banken und damit eine weniger als noch vor einem Jahr.
Während Nordea und die Royal Bank of Scotland von der Liste gestrichen wurden, kam die One Bank (Groupe BPCE) neu hinzu, wie die am Freitag veröffentlichte Liste zeigt. Wichtiges Kriterium ist neben der Grösse auch die Vernetzung in der Finanzwelt.
JP Morgan Chase braucht die dicksten Polster
Die Einstufung der Liste nach Risikoklassen erfolgt nach dem Level des benötigten zusätzlichen Kapitalpuffers. Die höchste Kategorie fünf ist unbesetzt. In der zweithöchsten wird vom FSB einzig JP Morgan Chase eingestuft. Die grösste US-Bank muss 2,5 Prozent an Kapital vorhalten.
In die Klasse darunter fallen Citigroup, die Deutsche Bank und HSBC. Banken in dieser Kategorie müssen einen zusätzlichen Eigenkapitalpuffer von 2 Prozent auf ihre Risikopositionen haben.
In der Kategorie zwei, die 1,5 Prozent zussätzliche Kapitalpuffer verlangt, finden sich aus Europa Barcalys und BNP Paribas, neben amerikanischen Banken wie Goldman Sachs oder der Bank of America sowie den asiatischen Grössen wie Bank of China, ICBC oder Mitsubishi.
UBS und CS weit hinten
In der niedrigsten Kategorie eins, die einen zusätzlichen Kapitalpuffer von 1 Prozent fordert, werden neben UBS und CS noch 15 weitere Banken gelistet. Darunter befinden sich etwa Crédit Agricole, ING, Morgan Stanley oder Unicredit.
Das FSB war 2009 als Reaktion auf die Finanzkrise von der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) gegründet worden. Das Gremium soll Notenbanker, Aufseher und Regierungsvertreter der Länder zusammenbringen und das Vorgehen koordinieren. Die Umsetzung in konkrete Regeln liegt bei den nationalen Gesetzgebern. (awp/mc/pg)