UBS-CEO Sergio Ermotti. (Foto: UBS)
Zürich – Die UBS hat sich im Fall um Devisenmanipulationen (FX) mit den US-Behörden geeinigt. Sie wird im FX-Fall zwar nicht angeklagt, dafür widerruft das US-Justizdepartement das sogenannte Non-Prosecution Agreement (Nicht-Anklageerhebung) im Fall der Libor-Manipulationen. Insgesamt muss die Bank Bussen von knapp 550 Mio USD bezahlen. Damit kommt sie aber deutlich besser weg als Marktkreise zuletzt befürchtet hatten. Auswirkungen auf das Zweitquartalsergebnis hat die Einigung laut UBS denn auch keine.
Im Detail beinhaltet die Einigung laut Mitteilung der UBS vom Mittwoch, dass gegen sie im FX-Fall keine Strafklage erhoben wird. Die Bank erhält auch eine bedingte Immunität für eine weitere Strafverfolgung im Zusammenhang mit Absprachen beim Währungspaar EUR/USD. Die Einigung betrifft auch Untersuchungen, welche die Behörden wegen bestimmter an Fremdwährungskurse gebundener strukturierter Produkte und wegen der Edelmetallgeschäfte der UBS durchgeführt hatten. Auch in diesen Punkten werde gegen die Bank keine Klage erhoben. Diese Immunität reflektiere die Tatsache, dass UBS als erste Bank das DOJ über potenzielles Fehlverhalten informiert und mit dem DOJ und anderen Behörden weltweit umfassend kooperiert habe, heisst es.
Allerdings haben die Behörden laut Mitteilung festgestellt, dass UBS im Zusammenhang mit ihrem FX-Geschäft «unsichere und unkorrekte Geschäftspraktiken» betrieb. Die Bank wird daher eine Busse von 342 Mio USD an die US-Notenbank Fed zahlen und habe sich zu einer Reihe von Korrekturmassnahmen verpflichtet, wie es heisst.
Schuldbekenntnis im Libor-Fall
Anders als im Devisenfall sieht es bezüglich des bereits abgeschlossen geglaubten Libor-Falls aus. Das US-Justizministerium habe das Non-Prosecution Agreement mit der UBS von 2012 bezüglich Libor widerrufen, schreibt die Grossbank. Dieser Entscheid beruhe auf dem alleinigen Ermessen des DOJ. Als Folge davon muss sich die UBS AG in einem einzelnen Anklagepunkt bezüglich des Missbrauchs elektronischer Kommunikation (Wire Fraud) schuldig bekennen. Zusätzlich wird eine Busse 203 Mio USD ausgesprochen und die UBS akzeptiert eine dreijährige Bewährungsperiode. Das Schuldeingeständnis der UBS für Libor beziehe sich auf das gleiche Verhalten, welches dem Schuldeingeständnis der japanischen Tochtergesellschaft in der 2012 erzielten Libor-Einigungen zugrunde gelegen habe, schreibt die UBS weiter.
UBS-Führung bekräftigt Nulltoleranz
Die UBS-Führung bekräftigt gemäss Mitteilung einmal mehr die Nulltoleranz der Grossbank gegenüber Fehlverhalten: «Unser Vorgehen unterstreicht unsere Nulltoleranz gegenüber Fehlverhalten und unser Bestreben, die richtige Kultur in unserer Branche zu fördern», werden Verwaltungsratspräsident Axel Weber und Group CEO Sergio Ermotti zitiert. Das Verhalten einer kleinen Anzahl von Mitarbeitenden sei inakzeptabel. Die Bank habe entsprechende Disziplinarmassnahmen ergriffen und viel in die Stärkung der Kontrollprozesse und Compliance- Programme investiert. «Und wir haben diese Angelegenheit selbst aufgedeckt und dem US-Justizministerium sowie weiteren Behörden gemeldet», so die Bankführung weiter.
Finanzielle Auswirkungen hat die jetzige Einigung mit den Behörden gemäss UBS nicht. Sie hatte laut den Unterlagen zum ersten Quartal per Ende März für Rechtsfälle insgesamt 2,7 Mrd CHF zurückgestellt, wovon rund 1 Mrd für die Investmentbank. Die Bankführung hatte sich zuletzt immer zuversichtlich gezeigt, dass die Rückstellungen genügen sollten. Ob im zweiten Quartal gar Rückstellungen aufgelöst werden können, wollte die Bank auf Anfrage allerdings nicht sagen.
Nicht die erste Busse
Die erneute Strafzahlung wegen der unkorrekten Geschäftspraxis im FX-Geschäft ist nicht die erste Busse, die sich die UBS wegen der Manipulation von Wechselkursen einfängt. Im November 2014 musste sie bereits 774 Mio CHF an die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma, die britische Aufsichtsbehörde FCA und die US-Behörde CFTC bezahlen. Gebüsst wurden neben der UBS damals auch andere europäische und amerikanische Grossbanken. Insgesamt mussten die Banken 4,3 Mrd CHF hinblättern. Gegen diese Banken haben in den letzten Monaten auch die US-Behörden ermittelt.
Zudem laufen weitere Untersuchungen anderer Behörden weiter. Man kooperiere weiterhin bei den laufenden Untersuchungen dieser Behörden in der branchenweiten Angelegenheit, die auch Einzelpersonen betreffe, hiess es dazu von Seiten der UBS. Zudem hatte sich die UBS vor einiger Zeit im FX-Fall auch mit Zivilklägern in den USA im Rahmen einer Sammelklage geeinigt und dafür 135 Mio USD zurückgestellt.
Berichte über mögliche Manipulation der Devisenmärkte und insbesondere darin wichtiger Referenzkurse hatten 2013 die Aufsichtsbehörden von verschiedenen Ländern auf den Plan gerufen. Die Auswirkungen von Manipulationen auf dem Devisenmarkt können markant sein. So werden pro Tag Währungen im Wert von mehr als 5 Bio USD gehandelt. Die Referenzkurse dienen Unternehmen und Profi-Anlegern wie Investmentfonds dabei als Basis für ihre Währungsgeschäfte.
Die UBS-Aktie hat auf die News in der Eröffnungsphase positiv reagiert (+2,3% um 09.15 Uhr). Laut Händlern fällt ein Unsicherheitsfaktor weg, zudem seien die zu leistenden Zahlen geringer als erwartet. (awp/mc/upd/ps)