UBS-CEO Oswald Grübel.
Zürich – Die UBS hat sich bereit erklärt, im Rahmen eines Nonprosecution-Abkommens mit dem US-Justizministerium eine Strafe von 160 Mio USD wegen Insiderhandels einiger ehemaliger Angestellter mit Munizipial-Anleihen zu zahlen. Die Grossbank habe anerkannt, dass einige ehemalige Mitarbeiter der Muni-Bond reinvestment-Abteilung das Gesetz gebrochen hätten, heisst es in einer Mitteilung des US-Justizministeriums am Mittwochabend.
Gemäss dem Nonprosecution-Abkommen hätten einige ehemalige Mitarbeiter in den Jahren 2001 bis 2006 des municipial reinvest- und des Derivate-Büros illegale Handlungen vorgenommen, um den Bieterprozess bei Munizipial-Anleihen-Auktionen zu manipulieren. Das Abkommen sei sowohl auf Bundesebene als auch mit den Staatsanwälten von rund 25 Bundesstaaten abgeschlossen worden, heisst es weiter.
Bereits Rückstellungen getätigt
Die UBS selbst zeigte sich «erfreut» über den Abschluss des Abkommens. Die fraglichen Tätigkeiten seien in einer nicht mehr existierenden Geschäftseinheit begangen worden, heisst es in einer Medienmitteilung der Bank. Zudem seien für das Abkommen in früheren Quartalen bereits Rückstellungen getätigt worden. Somit werde das Abkommen keinen Einfluss auf die Geschäftszahlen zukünftiger Quartale haben, heisst es weiter. Wegen der gleichen Sache hatte die Bank of America im Dezember bereits 137 Mio USD an Strafe und Schadenersatz berappen müssen.
Zweite Millionenstrafe in zwei Monaten
Von den insgesamt vereinbarten 160,3 Mio USD werde UBS einen Nettobetrag von 140,3 Mio USD wie folgt auszahlen: 22,3 Mio USD an die IRS, 47,2 Mio USD an das SEC, 20 Mio USD als Kredite an die Bundesstaaten sowie 70,8 Mio USD an die Staaten als Busse. Bereits im April musste die UBS in den USA für eine Sünden aus Zeiten der Finanzkrise büssen: Wegen des Verkaufs von Lehman-Wertpapieren wurde ihr eine Geldstrafe von 2,5 Mio USD auferlegt. Ausserdem erhalten die damaligen Kunden Entschädigungen von gesamthaft 8,25 Mio USD. (awp/mc/upd/ss)