Zürich – Die UBS hält zwar an der ursprünglich geplanten Ausschüttung von 0,73 US-Dollar je Aktie fest. Auf Geheiss der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma soll der Betrag allerdings in zwei Tranchen ausgeschüttet werden.
So werden 0,365 US-Dollar je Aktie als ordentliche Dividende bezahlt, daneben wird eine speziellen Dividendenreserve von 0,365 USD geschaffen. Über diese Spezialdividende sollen die Aktionäre nach der Publikation der Ergebnisse des dritten Quartals anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung befinden, wie die UBS am Donnerstag mitteilte.
Das Vorgehen erfolgt nach einer Aufforderung der Finma. «Wir haben entschieden, der Forderung der FINMA Folge zu leisten, obwohl es die starke Kapital-, Liquiditäts- und Finanzierungsposition erlaubt, den Kunden und die Wirtschaft zu unterstützen und gleichzeitig die Dividende in voller Höhe auszuzahlen», schreibt die UBS wörtlich in der Mitteilung.
Eckwerte für das erste Quartal
In diesem Zusammenhang gibt die Bank auch erstes Eckwerte für das erste Quartal bekannt. Sie rechnet aktuelle für die Periode von Januar bis März 2020 mit einem Reingewinn in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken und mit einer «starken operativen Performance» in allen Unternehmensbereichen, dies auch unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen für Kreditrisiken und Bewertungsanpassungen des eigenen Kreditrisikos. Ausserdem sei eine harte Kernkapitalquote und eine Leverage Ratio (CET1) im Einklang mit den Zielen und deutlich über den regulatorischen Vorgaben zu erwarten.
CS halbiert Dividendenvorschlag auf 0,1388 Franken
Derweil hat der Verwaltungsrat der Credit Suisse den Dividendenantrag für die Generalversammlung am 30. April 2020 angepasst. Die Dividende wird halbiert und eine zweite Tranche soll im Herbst ausgeschüttet werden. Neu wird der GV eine Barausschüttung von 0,1388 Franken brutto pro Aktie vorgeschlagen, was einer Halbierung des ursprünglich Ende März genannten Betrags entspricht.
Der Schritt erfolge Angesichts der COVID-19-Pandemie und als Reaktion auf ein Ersuchen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), wie es in einer Mitteilung am Donnerstag heisst. Die Dividende wird weiter je hälftig aus dem Bilanzgewinn und den Kapitaleinlagereserven gezahlt.
Die zweite Hälfte der Dividende soll demnach im Herbst 2020 in einer zweiten Barausschüttung von 0,1388 Franken gezahlt werden, entsprechende Markt- und Wirtschaftsbedingungen vorausgesetzt. Dieser Vorschlag soll einer ausserordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden.
«Schritt zum Kapitalschutz»
Der Verwaltungsrat sei zwar nach wie vor der Ansicht, dass die Finanzstärke der Credit Suisse den ursprünglich unterbreiteten Dividendenantrag weiterhin hätte tragen können, heisst es in der Mitteilung weiter. Angesichts der Herausforderungen der COVID-19-Pandemie erachte man die Reaktion auf das Ersuchen der Finma – in Übereinstimmung mit den ähnlichen Entscheidungen der Mitbewerber – dennoch als einen «umsichtigen und verantwortungsbewussten Schritt zum Kapitalschutz», wie es heisst. Dies ermögliche eine umfassendere Auswertung des Ausmasses der wirtschaftlichen Folgen dieser Krise im weiteren Jahresverlauf.
Über die Dividenden der Grossbanken ist vergangene Woche eine Debatte entbrannt, weil Banken wegen der Coronakrise von der Finma gewisse Erleichterungen bei den Kapitalvorgaben, der sogenannten «Leverage Ratio», gewährt wird. Konkret müssen die Banken vorübergehend ihre Bilanzen mit weniger Eigenmittel unterlegen, um die Eigenmittelanforderungen erfüllen zu können.
Am Donnerstag begrüsste die Finma die von UBS und CS angekündigte Dividendenhalbierung. Man sehe in der Vorsichtsmassnahme der beiden Institute einen Weg, verantwortungsvoll mit den grossen Unsicherheiten der Covid-19-Krise und mit den Aktionärserwartungen umzugehen. Dieser Schritt passt zu einer gemeinsamen und international koordinierten Anstrengung aller Beteiligten, den Herausforderungen der Krise zu begegnen, schreibt die Finma. (awp/mc/pg)