UBS zahlt wahrscheinlich früher als gedacht wieder Steuern in der Schweiz
UBS-Hauptsitz an der Bahnhofstrasse Zürich. (Foto: UBS)
Zürich – Die Grossbank UBS dürfte für das laufende Geschäftsjahr wieder Gewinnsteuern in der Schweiz zahlen, nachdem sie sieben Jahre lang keine Abgaben an den Fiskus geleistet hat. Die UBS werde voraussichtlich schon in diesem Jahr, und damit früher als ursprünglich gedacht, wieder Gewinnsteuern in der Schweiz entrichten, bestätigte ein Sprecher der Grossbank gegenüber AWP einen Artikel des «Tagesanzeiger».
Massgebend dafür, ob die Bank Steuern abliefern könne, sei allerdings, dass sie einen Gewinn erziele, ergänzte der Sprecher. Bisher sind gemäss «Tagesanzeiger» Banker und Politiker immer davon ausgegangen, dass die Steuern erst 2017 wieder sprudeln werden, weil von Unternehmen in der Schweiz Verlustvorträge aus den letzten sieben Jahren von den aktuellen Gewinnen abgezogen werden dürfen und die UBS den letzten Verlust 2012 ausweisen musste.
Vorsteuergewinn von 941 Mio Franken im 2. und 3. Quartal
Dass die UBS nun mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder den Fiskus mit Abgaben beglücken wird, hat folgende Ursache: Das Institut trennte im Herbst das Schweizer Geschäft vom Rest der Bank und brachte es in die Tochtergesellschaft UBS Switzerland ein, um damit neue Vorschriften im Zusammenhang mit der Too-big-to-fail-Problematik zu erfüllen. In der Schweiz kann die Bank gemäss Präsentationsunterlagen zum dritten Quartal aber nur noch 0,2 Mrd CHF Verlustvorträge geltend machen.
UBS Switzerland, die am 14. Juni 2015 operativ wurde, erzielte gemäss Geschäftsbericht in den ersten beiden Quartalen ihres Bestehens einen Vorsteuergewinn von 941 Mio CHF (davon 375 Mio im dritten und 566 Mio im zweiten Quartal) und hat dafür Steuern von 141 Mio CHF zurückgestellt. Erzielt sie auch im vierten Quartal nicht noch einen Verlust, dann dürften die 0,2 Mrd an Verlustvorträgen nicht mehr den gesamten zu leistenden Steuerbetrag neutralisieren.
Den grössten Steuervortrag kann die Bank ohnehin nur im US-Geschäft und zwar 15,2 Mrd CHF geltend machen. Anders aber als in der Schweiz, können diese Vorträge über 20 Jahre geltend gemacht werden.
«Erheblicher dreistelliger Millionenbetrag»
Wie hoch die Steuern ausfallen werden, kann allerdings aufgrund der vorliegenden Informationen nicht berechnet werden. Gemäss dem «Tagesanzeiger» hat die UBS vor ein paar Tagen die zuständigen Stellen beim Kanton informiert, dass Kanton und Stadt Zürich wieder mit einem «erheblichen dreistelligen Millionenbetrag an Gewinnsteuern» rechnen dürften. Die Information wurden gegenüber der Zeitung weder von Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) noch vom städtischen Finanzvorsteher Daniel Leupi (Grüne) bestätigt. (awp/mc/pg)