(Foto: UBS)
Zürich – Neue Details des Sponsoring-Vertrags zwischen der Grossbank UBS und der Universität Zürich sind Anfang dieser Woche auf dem Internet veröffentlicht worden. Die zuvor eingeschwärzten Teile zeigen auf, dass die Hochschule der UBS am Institut für Volkswirtschaftslehre eine beträchtliche Werbepräsenz ermöglicht.
Die UBS finanziert mit 100 Mio CHF den Aufbau eines Forschungszentrums im Departement für Volkswirtschaftslehre der Universität Zürich. Dafür erhält die Bank eine weitreichende Präsenz an der Hochschule – und nicht nur die Stiftung «UBS Foundation», die als Trägerschaft für das neue Zentrum geschaffen worden war. Dies geht aus dem teilentschwärzten Vertrag hervor, der am Montag aufs Internet aufgeschaltet worden war. Die Offenlegung des zuvor geheimen Vertrags hatten zwei Journalisten der Wochenzeitung (WOZ) und der Schweizer Ausgabe der «Zeit» durchgesetzt.
UBS-beschriftete Hörsäle «zu prüfen»
Die Vereinbarung sieht eine weitreichende Integration des UBS-Zentrums ins Departement für Volkswirtschaftslehre vor – sowohl örtlich wie auch inhaltlich. Zum Beispiel soll die Universität Zürich laut Vertrag die Einrichtung eines mit «UBS International Center Hörsaal» angeschriebenen Hörsaals «prüfen», in dem alle Vorlesungen des Departements stattfinden sollen. Nach Angaben der Universität wird es so einen Hörsaal aber nicht geben.
Der Vertrag hält fest, dass die Bank in «vernünftiger Weise profitiert». Dazu gehört, dass die von der Bank gesponserten Professoren und Assistenten an Anlässen des neuen Zentrums teilnehmen, aber auch am «UBS International Economic Forum» der Bank auftreten müssen.
Austausch von Forschern mit Bank-Spezialisten
Zudem erhalten ausgewählte Kunden und Angestellte der Bank privilegierten Zugang zu Veranstaltungen des neuen Zentrums, und die von der Bank gesponserten Forscher sollen sich regelmässig mit Spezialisten der Bank austauschen.
Mit diesen Vereinbarungen würde nicht nur das neue UBS-Zentrum, sondern das gesamte Departement für Volkswirtschaftslehre an der öffentlich finanzierten Universität in Zukunft stark mit der Marke der Bank assoziiert sein.
Keine anderen Grosssponsoren
Der Vertrag hält fest, dass das Institut für Volkswirtschaftslehre keine anderen Sponsoring-Vereinbarungen eingehen darf, die «von vergleichbarer Grösse oder ähnlicher Sichtbarkeit» sind. Einzelne Lehrstühle dürfen gesponsert werden. Für Sponsoring durch Dritte im UBS-Zentrum selbst muss die Zustimmung der UBS eingeholt werden.
Der Vertrag garantiert den gesponserten Forschern, ihre «Aktivitäten in Lehre und Forschung autonom durchführen» zu dürfen. Die Universität darf auch selbständig Professoren ernennen und auch finanzieren – die UBS hat keinen Einfluss auf Personalentscheide. Die UBS Foundation entscheidet aber, welches Themengebiet sie sponsert. Weiterhin geschwärzt bleiben im Vertrag vor allem Passagen mit Angaben zu finanziellen Regelungen.
Der Vertrag hätte geheim bleiben sollen, bis die beiden Journalisten über das kantonale Informationsgesetz seine Offenlegung einforderten. Nachdem die Uni dies ablehnte, haben sie bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Reko) durchgesetzt, dass auch die übrigen Regelungen des Vertrags offengelegt werden müssen. (awp/mc/pg)