Zürich – In der Steuerrangliste 2022 zeigt sich der Kanton Nidwalden bei den Unternehmenssteuern am freundlichsten. Der Fiskus des Kantons Zug geht am pfleglichsten mit den natürlichen Personen um. Aufsteiger bei den natürlichen Personen ist Schaffhausen.
Damit zeigt sich der «Tax Monitor Schweiz» gegenüber dem letzten Jahr recht stabil, wie die Grossbank Credit Suisse (CS) am Dienstag mitteilte. Bei den natürlichen Personen blieb Zug unangefochten an der Spitze. Aufsteiger ist der Kanton Schaffhausen, der dank einer Steuersenkung sechs Ränge gut machte und neu auf Platz neun liegt.
Auf Zug folgt der Kanton Schwyz. Schwyz verkleinerte dabei den Abstand durch eine Senkung des kantonalen Steuerfusses von 150 auf 120 Prozent deutlich. Der Steuerfuss regelt die Berechnung der geschuldeten Steuern bezogen auf die einfache Staatssteuer, den Grundtarif.
Unternehmerfreundliches Nidwalden
Bei den günstigsten Unternehmenssteuern platzierte sich Zug hinter Nidwalden auf Rang zwei. Danach folgen Appenzell Innerrhoden und Obwalden. Die grössten Steuersenkungen für Unternehmen nahmen die Kantone Wallis und Jura vor, die beiden einen Platz vorrückten Das Wallis landete damit auf Rang 20, der Jura auf Platz 22.
Wie die Grossbank feststellte, nahmen die Unterschiede bei den Unternehmenssteuern zwischen den Kantonen in den letzten Jahren ab. Im Ranking greift indessen der kantonale Vergleich zu kurz.
Bei der Rangliste auf Gemeindeniveau liegen die vier attraktivsten Standorte für Firmen in Wollerau, Freienbach und Feusisberg im Kanton Schwyz sowie in Meggen LU. Sie platzieren sich vor den Nidwaldner Gemeinden.
In den kommenden Jahren dürfte es gemäss den Indexverfassern wegen schrittweisen Anpassungen der Unternehmenssteuern zu weiteren kleineren Verschiebungen in der Rangliste kommen.
Alle Schweizer Gemeinden einbezogen
Der Monitor der Bank misst die steuerliche Attraktivität für juristische und natürliche Personen. Dabei analysierten die Expertinnen und Experten der CS alle Schweizer Gemeinden. Die Steuerbelastung errechneten sie für unterschiedliche Unternehmen und Haushalte.
Bei den juristischen Personen berücksichtigt die Rangliste die Gewinn- und Kapitalsteuern. Bei den natürlichen Personen kommen neben den Einkommens- die Vermögenssteuern zum Zug. (awp/mc/ps)