Update von Zurich zum Thema Betriebsunterbruchversicherung in Grossbritannien
Zürich – Zurich Insurance Group (Zurich) begrüsst die heutige Ankündigung der britischen Financial Conduct Authority (FCA), die Formulierungen von Versicherungspolicen der britischen Versicherungsbranche im High Court von Grossbritannien zu überprüfen, mit dem Ziel, Versicherungsnehmern und Versicherern Klarheit über Deckungsfragen in Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen zu verschaffen, die durch den beispiellosen Ausbruch des COVID-19-Virus verursacht wurden.
Die FCA sagte, dass ihre Auswahl einer repräsentativen Stichprobe von Policen-Formulierungen aus der gesamten britischen Versicherungsbranche dazu dienen soll, zu klären, bei welchen Betriebsunterbruchs-Policen die Versicherungsdeckung für Pandemien gegeben ist und bei welchen nicht. Die Formulierungen von Zurich UK, die von der FCA vorgebracht wurden, stellen Zurichs Version der Standardbestimmungen der Versicherungsbranche dar, die nicht dazu bestimmt sind, Pandemien wie COVID-19 zu decken. Basierend auf den eigenen Überprüfungen der Policen-Formulierungen und eingeholten externen Rechtsgutachten ist Zurich der Ansicht, dass die Formulierungen von Zurich UK keine Deckung für Betriebsunterbrechungen in Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 bieten. Diese Ansicht wird zudem durch die begrenzte Anzahl der bisher bei Zurich UK eingegangenen Schadensersatzforderungen in Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen in Grossbritannien und die sehr geringe Anzahl von Anfechtungen bezüglich der Versicherungsdeckung gestützt, über welche die Gruppe Kenntnis hat.
COVID-19-Schadenersatzforderungen weiterhin im Rahmen von 750 Mio USD erwartet
Auf der Grundlage dieser Einschätzung, der bisherigen Erkenntnisse und der Szenarioanalyse der Gruppe ist Zurich weiterhin zuversichtlich, dass die COVID-19-bezogenen Schadenersatzforderungen in der Schaden- und Unfallversicherung für das Gesamtjahr im Einklang mit den im Update für das erste Quartal vom 14. Mai mitgeteilten rund USD 750 Millionen bleiben werden, vorbehaltlich erheblicher Unsicherheiten aufgrund der laufenden Entwicklungen der Ereignisse.
Während der aktuellen Gesundheitskrise hat Zurich weiterhin ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden und den Gemeinschaften, in denen die Gruppe tätig ist, erfüllt. Als Teil dieses Engagements hat die Gruppe finanzielle Entlastung in Form von Prämiennachlässen, Zahlungsaufschüben und Deckungserweiterungen geboten. Firmenkunden haben zusätzliche Unterstützung erhalten, etwa in Form von Beratung zu Themen wie Risikomanagement und Schutz von Mitarbeitenden und Kunden. Diese Verpflichtung umfasst auch die rasche Zahlung von Schadenersatzansprüchen, wo eine entsprechende Versicherungsdeckung besteht. Die zusätzlichen Massnahmen der Gruppe zur Unterstützung der Kunden und ihr Engagement für die Gemeinschaften beliefen sich im ersten Quartal auf mehr als USD 90 Millionen.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das britische High Court zum Schluss kommt, dass alle im Rahmen des FCA-Verfahrens geprüften Policen-Formulierungen der Branche eine Deckung für Betriebsunterbrechungen in Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 bieten, schätzt Zurich, dass dies zu Schadenersatzforderungen in der Höhe von etwa USD 200 Millionen nach Abzug der Rückversicherung führen würde, zusätzlich zu dem am 14. Mai vorgestellten Szenario für COVID-19 bezogene Schadenersatzforderungen für das Gesamtjahr 2020. Dieser Betrag beinhaltet eine Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf die gesamte Geschäftstätigkeit von Zurich UK und ist nicht begrenzt auf das KMU-Segment. Diese Bewertung ist aufgrund der laufenden Entwicklungen der Ereignisse mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. (Zurich/mc/ps)