Bank Wegelin neben UBS in US-Anklageschrift

Bank Wegelin neben UBS in US-Anklageschrift

Anklage am Hals wegen Steuerhinterziehung: Kenneth Heller.

New York – In einem neuen amerikanischen Steuer-Strafverfahren ist neben der Grossbank UBS auch der Name der St. Galler Privatbank Wegelin in einer Anklageschrift aufgetaucht. Laut Mitteilung der New Yorker Staatsanwaltschaft vom Montag gab der Angeklagte, Kenneth Heller, vor dem Gericht in New York zu, mehr als 26,4 Mio USD nicht in der Steuererklärung angegeben zu haben.

Kenneth Heller (81) hat laut Anklageschrift im Dezember 2005 bei der UBS ein Konto auf den Namen einer Offshore-Firma eröffnet und den fraglichen Betrag überwiesen. Nachdem Heller gelesen hatte, dass die UBS ins Visier der Behörden geraten war und möglicherweise die Namen der US-Kunden bekanntgeben müsse, transferierte er im Juni 2008 den Betrag zur Privatbank Wegelin, so die Anklageschrift weiter. Kenneth Heller bekannte sich schuldig und erklärte sich bereit, eine Geldstrafe von 9,8 Mio USD zu zahlen. Am 27. September wird das Gericht entscheiden, ob er zudem noch eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren absitzen muss.

Steuerdeal mit USA: Mehrere Fälle noch hängig
Die UBS-Steueraffäre nahm 2007 ihren Anfang, als die US-Behörden gegen UBS-Kundenberater Ermittlungen aufnahmen. Die Kundenberater wurden verdächtigt, US-Amerikaner zum Steuerbetrug animiert zu haben. Nach mehreren Verhandlungen verlangten die USA Anfang 2009 schliesslich von der UBS rund 52’000 Kundendaten. Im August 2009 einigte sich die Schweiz mit den USA auf einen Vergleich. Die USA verzichteten auf eine Zivilklage, sollten dafür aber mittels eines neuen Amtshilfegesuchs 4’450 UBS-Kundendaten erhalten. Mehrere hundert Kunden wehrten sich vor Gericht, einige Fälle sind noch hängig. (awp/mc/ps)

 

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