Andreas Waespi, CEO Bank Coop. (Bild: Bank Coop)
Basel – Der Verwaltungsrat der Bank Coop hat entschieden, am US-Programm zur Beilegung des Streits über die Annahme unversteuerter Gelder teilzunehmen. Aus Risikoüberlegungen habe sich die Bank Coop für die Einreihung in die Gruppe der Banken der Kategorie 2 entschieden, schreibt sie in einer Medienmitteilung. Auch die Migros Bank und die Bank Linth haben bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) die Teilnahme in der Kategorie 2 des US-Steuerprogramms angemeldet.
Für die Teilnahme am US-Programm und die damit verbundenen Kosten stellt die Bank Coop im Jahresabschluss 2013 insgesamt 9 Mio Franken zurück. Obwohl das US-Geschäft bei der Bank Coop nie aktiv betrieben wurde und sowohl die Anzahl Kunden als auch die Vermögenswerte sehr gering waren, kann die Bank zum heutigen Zeitpunkt nicht ausschliessen, dass Einzelfälle als Verletzung des US-amerikanischen Rechts betrachtet werden können, teilt sie mit. Die Bank hatte nur wenige Kunden mit Domizil USA. Deren Vermögenswerte machten weniger als 0,3% der Kundenvermögen aus.
Migros Bank: Unsicherheiten über Verhalten einzelner Kunden in der Vergangenheit
Die Migros Bank teilt mit, aktuell würden 370 von 825‘000 Kunden unter die Kriterien des US-Steuerprogramms fallen. Sie alle erfüllen die Pflichten zur Steuerdeklaration in den USA, indem sie mittels W-9-Formular die erforderlichen Daten bei den US-Behörden offenlegen. Diese Kunden seien zum grossen Teil Schweizer mit temporärem Wohnsitz in den USA sowie schweizerisch-amerikanische Doppelbürger.
Für die Vergangenheit könne man zurzeit jedoch nicht ausschliessen, dass vereinzelte Kunden ihrer Steuerpflicht gegenüber den USA nicht vollumfänglich nachgekommen seien, schreibt die Migros Bank. Im Rahmen der weiteren Abklärungen bleibe ein späterer Wechsel in eine andere Kategorie des Programms durchaus möglich. So würde die Migros Bank die Kriterien zur Einteilung als Lokalbank in der Kategorie 4 ebenfalls erfüllen, wonach mindestens 98 Prozent der Kundengelder aus der Schweiz und der EU stammen müssen.
Keine «Offshore-Dienstleistungen»
Als Schweizer Retailbank beschränke die Migros Bank ihr Angebot ausschliesslich auf den inländischen Markt. Sie habe zu keinem Zeitpunkt auf ausländische Kunden ausgerichtete «Offshore-Dienstleistungen» angeboten. Die Migros Bank zeigt sich zuversichtlich, mit der Teilnahme am US-Steuerprogramm eine umfassende Rechtssicherheit im Umgang mit US-Kunden herstellen zu können.
Bank Linth: Höhe der Rückstellungen noch offen
Die Bank Linth teilte mit, man strebe eine rasche Lösung an. Ob und in welcher Höhe Rückstellungen gebildet werden, sei gegenwärtig noch in Abklärung. Auf Basis des aktuellen Wissensstandes halte die Bank aber an den bisherigen Prognosen für das Gesamtjahr fest.
Vor Strafverfolgung geschützt
Alle drei Banken kommen mit der Einteilung in Kategorie 2 auch einer Empfehlung der FINMA nach, die einen Entscheid für diese Kategorie selbst bei Zweifeln über die Schwere des eigenen Fehlverhaltens als verantwortungsvoll einstuft. Das US-Programm sieht vor, dass Banken der Kategorie 2 nach Abschluss des Verfahrens eine Busse auferlegt wird. Die Banken werden gleichzeitig vor einer Strafverfolgung der US-Behörden im Zusammenhang mit unversteuerten Geldern geschützt (sogenanntes Non-Prosecution-Agreement).
In den vergangenen Tagen hatte sich bereits die Valiant Bank sowie der Berner Kantonalbank entschieden, am US-Programm in der Kategorie 2 teilzunehmen, währenddem sich Vontobel für Kategorie entschied. (Bank Coop/mc/pg)