US-Steuerstreit: Banken müssen Zahlung leisten
Zürich – Über die Verhandlungen um eine Beilegung des Steuerstreits zwischen der Schweiz und den USA sickern in den Medien nach und nach brisante Details durch. Damit der Konflikt gelöst werden kann, müssen die Banken offenbar eine Geldzahlung leisten. Zudem müssen sie Daten von Konti mit einem Betrag von über 50’000 CHF liefern, womit die Untergrenze für die meldepflichtige Summe weit unter jener des im UBS-Abkommen festgelegten Werts liegt.
Alle Schweizer Banken, die in den USA aktiv sind, müssten eine Geldzahlung an die USA leisten, heisst es in einem Bericht von Radio DRS von heute Morgen. Das Radio beruft sich dabei auf ein ihm vorliegendes Dokument aus dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), in dem die Eckwerte zur Lösung des Konflikts aus den am 13. und 14. September geführten Verhandlungen festgehalten seien.
Die Zeit drängt
Banken, gegen die bereits ein Verfahren laufe, müssten eine individuelle, alle andern eine pauschale Geldzahlung leisten, so Radio DRS weiter. Mit welchen Beträgen dabei gerechnet wird, wurde nicht genannt. Die Angelegenheit sei dringlich und die Lösungsansätze müssten noch in der laufenden Session der Räte behandelt werden. Ansonsten könnte der Lösungswille der Schweiz in Frage stehen, heisse es im Dokument weiter. Dem steht allerdings entgegen, dass der Ständerat am (gestrigen) Mittwoch den Entscheid über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA verschoben hat. Das Thema dürfte daher frühestens im Dezember wieder behandelt werden.
«Gewisse Wahrscheinlichkeit» auf Steuerhinterziehung
Laut «Tages-Anzeiger» (TA, Ausgabe 22.9.) sieht das Abkommen mit den USA ausserdem vor, dass die Amerikaner alle Daten von amerikanischen Bankkunden bekommen, deren Verhalten «mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit» auf Steuerhinterziehung hindeuten. Damit seien jene Konten gemeint, die noch nicht bei den US-Steuerbehörden gemeldet gewesen oder bei denen mehrmals grössere Beträge knapp unter der Meldegrenze von 10’000 CHF abgezogen worden seien. Die Zeitung beruft sich dabei auf ein Factsheet, das im Parlament kursiert sei, sowie auf Präzisierungen der Zürcher Anwaltskanzlei Homburger, die mit der Ausarbeitung des Abkommens beauftragt sei.
Weitergehende Zugeständnisse als im UBS-Staatsvertrag
Die Kriterien gelten laut den TA-Informationen für alle Kunden, auf deren Konti über 50’000 CHF lagen. Damit gehen die Zugeständnisse der Schweiz deutlich weiter als im UBS-Staatsvertrag, der vor einem Jahr abgeschlossen wurde und bei dem die Untergrenze bei 1 Mio CHF lag. Der Grund für die Herabsetzung der Untergrenze liege darin, dass aus Sicht der Amerikaner auf Basis der Kriterien im UBS-Vertrag zu wenige Kundennamen bekannt würden. Bei den meisten Banken hätten nur Daten von ein paar Dutzend Kunden ausgeliefert werden müssen so der TA. Mit der Ausweitung der Kriterien sei die Datenmenge um den Faktor 100 gestiegen. (awp/mc/ps)