Verbot von Leerverkäufen verlängert
Nach heftigen Börsenturbulenzen haben mehrere europäische Länder Wetten auf fallende Aktienkurse untersagt.
Paris – Leerverkäufe bleiben bei ausgewählten Aktien in diversen europäischen Ländern weiter untersagt. Am Donnerstagabend verlängerten die zuständigen Behörden von Frankreich, Spanien und Italien ein entsprechendes Verbot bis zum 30. September. Griechenland und Belgien schlossen sich der Massnahme an.
Vor dem Hintergrund der heftigen Börsenturbulenzen hatten mehrere europäische Länder Anfang des Monats das Wetten auf fallende Aktienkurse insbesondere bei Finanztiteln untersagt.
Gedeckte und ungedeckte Leerverkäufe
Bei Leerverkäufen (short-selling) setzen Spekulanten auf schwächelnde Kurse einer Aktie, die sie gegen eine Gebühr lediglich leihen und dann weiterverkaufen. Geht ihre Wette auf, können sie später die Papiere günstiger erwerben und dem Verleiher zurückgeben. Ihr Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Rückkaufpreis. Unterschieden werden «gedeckte Leerverkäufe»; dabei leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei «ungedeckten Leerverkäufen» besitzen sie diese gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben. (awp/mc/ps)