Zürich – Am ersten Verhandlungstag im Raiffeisen-Fall ist der frühere Bankchef Pierin Vincenz befragt worden: Er fühle sich unschuldig, sagte der 65-Jährige im Theatersaal des Volkshauses, in dem das Bezirksgericht Zürich tagt.
Vincenz und seinem Geschäftspartner Beat Stocker wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung vor. Sie sollen einen unrechtmässigen Gewinn von insgesamt 25 Millionen Franken eingestrichen haben. Fünf Mitbeschuldigte sollen ihnen dazu Beihilfe geleistet haben.
«Spesen geschäftlich begründet»
Der Ex-Bankchef soll gemäss Anklage über Geschäftsspesen Besuche in Stripclubs (200’000 Franken), private Reisen (250’000 Franken) und Anwaltskosten für private Beratungen (140’000 Franken) abgerechnet haben.
Bezüglich Anwaltskosten und einzelner kleiner Posten räumte Vincenz Fehler ein. So seien gewisse Rechnungen von seinem Anwaltsbüro statt an ihn irrtümlicherweise an die Bank gesandt und von dieser beglichen worden.
Bei Auslagen in Nachtclubs und Stripclubs – «Besuche im Rahmen von Nachtessen und Veranstaltungen» – sei es um Beziehungspflege mit Geschäftsleuten gegangen, hielt der 65-Jährige fest.
Und auch die Reisen seien geschäftlich begründet gewesen. So habe es sich etwa beim Kochclub, den er auf Bankkosten zu einem Ausflug im Privatjet eingeladen hatte, um einen «Geschäftsclub» gehandelt. Es sei um Kontakte gegangen, nicht ums Kochen. «Es wurden konkret Geschäfte abgeschlossen.»
Beteiligung nicht offen gelegt
Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz im weiteren vor, dass er die Übernahme von Firmen vorangetrieben haben soll, an denen er sich versteckt privat beteiligt hatte.
Im Fall «Commtrain» räumte Vincenz ein, dass er seine Beteiligung nicht offengelegt habe. Das sei vor 15 Jahren gewesen, er sei unerfahren gewesen, begründete er. Es habe sich um eine private Investition gehandelt. Aus Diskretionsgründen habe er nicht gewollt, dass bekannt werde, dass er im KMU-Bereich investiere.
Bei anderen Deals machte er geltend, dass er zum Zeitpunkt der Übernahmen keine Beteiligung mehr gehalten habe oder dass es sich bei den festgestellten Überweisungen nicht um Gewinnbeteiligungen, sondern um erhaltene Privatkredite gehandelt habe. «Ich habe nicht das Gefühl, dass ich etwas Kriminelles unternommen habe.» Er fühle sich unschuldig, meinte er auf eine entsprechende Frage des Richters.
Nicht verschoben, aber verlängert
Am Vormittag hatten verschiedene Verteidigerteams versucht, die Verhandlung zu stoppen oder zumindest zu verschieben.
Bei einem sofortigen Start der Verhandlung müssten die ersten Plädoyers gehalten werden, bevor sich der letzte Beschuldigte zu Wort gemeldet habe, hatte Vincenz› Anwalt kritisiert. Und der Verteidiger von Beat Stocker meinte, dass ohne Verschiebung eine «Verzettelung der Hauptverhandlung» drohe.
Denn einer der Mitbeschuldigten bleibt den ersten Verhandlungstagen coronabedingt fern. Seine Befragung will das Gericht in rund zwei Wochen durchführen, am 9. Februar. Eine Verschiebung kam für das Gericht aber nicht in Frage: Das rechtliche Gehör bleibe auch bei einer späteren Befragung gewahrt.
Die Verhandlung, die das Bezirksgericht angesichts des Medien- und Publikumsinteresses im Volkshaus durchführt, wird von Mittwoch bis Freitag sowie am 9. Februar fortgesetzt. Da diese Termine nicht ausreichen, hat das Gericht die Parteien inzwischen im März an vier zusätzlichen Tagen vorgeladen.
Am Mittwoch geht Prozess mit den Befragungen der weiteren anwesenden Beschuldigten weiter. Danach folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Privatklägern und Verteidigungen. (awp/mc/pg)