Vincenz-Prozess: Staatsanwalt wirft Vincenz Machtmissbrauch vor
Zürich – Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollege Beat Stocker hätten sich enorm bereichert und einen beträchtlichen Schaden angerichtet, sagte der Staatsanwalt am Donnerstag im Zürcher Volkshaus. Freiheitsstrafen von je sechs Jahren wären deshalb angemessen.
Den beiden Hauptbeschuldigten kamen unterschiedliche Rollen zu, wie der Staatsanwalt ausführte. Als Raiffeisenchef habe Vincenz über die stärkere Stellung verfügt. Er habe andere Personen überzeugen und so zu Transaktionen bewegen können. «Vincenz nutzte das Vertrauen und seine Macht aus – dieser Missbrauch wiegt schwer.»
Stocker habe zwar nicht über Vincenz› Macht verfügt, doch sei er das Gehirn gewesen. «Er hat das Doppelspiel zulasten der Privatkläger perfektioniert.» Der Staatsanwalt sprach von einer «erheblichen kriminellen Energie».
In seinem Plädoyer zitierte der Staatsanwalt auch aus Mails und Telefongesprächen. So soll etwa Vincenz im Februar 2018 zu Stocker gesagt haben, dass sie sich auf ein gemeinsames Wording einigen müssten. Wenn niemand einen «Seich» erzähle und sie sauber blieben, dann «können sie uns nicht knacken».
Sowohl Verkäufer als auch Käufer
Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwochabend und am Donnerstag in einem rund siebenstündigen Plädoyer ihre Anklage begründet, in der sie Vincenz und Stocker unter anderem Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung vorwirft.
So sollen die beiden Hauptbeschuldigten beispielsweise gezielt darauf hingewirkt und gedrängt haben, dass die von ihnen gelenkte Kreditkartenfirma Aduno die Eurokaution übernommen hat. An letzterer sollen sich Vincenz und Stocker zuvor verdeckt privat beteiligt haben, um bei der Übernahme dann finanziell zu profitieren.
Von einem «klandestinen Vorgehen» sprach diesbezüglich der Anwalt der Visceca AG, der früheren Aduno, am Nachmittag. Vincenz und Stocker seien bei den Übernahmegesprächen jeweils auf beiden Seiten des Verhandlungstisches gesessen. «Sie haben im Verwaltungsrat der Aduno immer im Sinne ihrer eigenen finanziellen Interessen gestimmt.»
Ein Doppel- und Versteckspiel
Die Aduno habe durch diese Übernahme einen Totalschaden erlitten, hielt der Staatsanwalt fest. Den Beschuldigten sei dabei klar gewesen, dass die Eurokaution «kein Potenzial für eine positive Entwicklung» habe. Es sei ein wertloses Produkt gewesen.
Darauf wies auch der Aduno-Anwalt hin: Stocker habe mit dem Eurokaution-Deal einfach «für sich und seine Komplizen noch einen erheblichen Gewinn herausholen» wollen. Dass er mit der Übernahme gleichzeitig die Aduno massiv geschädigt habe, deren langjähriger Verwaltungsrat er gewesen sei, sei ihm völlig egal gewesen.
Laut Anklage sollen Vincenz und Stocker dieses «Doppelspiel» mit einer sorgfältig aufgebauten Verheimlichungsstrategie in verschiedenen weiteren Fällen gespielt haben. Zudem wirft ihnen die Staatsanwaltschaft vor, private Auslagen als Geschäftsspesen abgerechnet zu haben. Damit hätten sie insgesamt einen unrechtmässigen Gewinn von 25 Millionen Franken eingestrichen.
Erstes Plädoyer der Verteidigung
Fünf Männer sollen Vincenz und Stocker zu verschiedenen Zeitpunkten Beihilfe geleistet haben. Für diese Mitbeschudigten beantragte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Strafen, die von einer bedingten Geldstrafe bis zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren reichen.
Der Verteidiger eines Mitbeschuldigten, der sein Plädoyer noch am Donnerstagabend halten konnte, wies die Anschuldigungen zurück. Aus Sicht seines Mandanten, der Unternehmen kaufe, weiterentwickle und wieder verkaufe, sei Stocker in keinem Interessenkonflikt gestanden. Beteiligungen seien nicht verschleiert worden – es seien Vereinfachungen vorgenommen worden.
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer auch von Bestechung gesprochen. Dass sein Mandant dem damaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz zwei Millionen Franken versprochen habe, wenn dessen Bank das Thuner Fussballstadion kaufe, sei ein zulässiges Versprechen, hielt dem der Verteidiger entgegen. Eine solche Provision sei bei Maklergeschäften üblich.
Das Bezirksgericht Zürich setzt die Verhandlung am Freitag mit den Plädoyers der weiteren Verteidigerteams fort. Vorgesehen ist, dass als erstes der Verteidiger von Pierin Vincenz ans Mikrofon tritt. (awp/mc/ps)