Vontobel: Gerichtsurteil im Streit mit PEH rechtskräftig
Zürich – Die Bank Vontobel kann einen jahrelangen Rechtsstreit mit der Beteiligungsgesellschaft Private Equity Holding (PEH) ad acta legen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat ihre Berufung gegen ein früheres Urteil des Bezirksgerichts Zürich zurückgezogen. Damit wird der ursprüngliche Entscheid vom 19. Januar 2010 rechtskräftig, teilte die Privatbank am Dienstag mit.
PEH hatte wegen einer aus ihrer Sicht im Jahr 2000 nicht korrekt abgewickelten Kapitalerhöhung den Antrag auf Einziehung von Vermögensvorteilen bei der Bank Vontobel gestellt. Die PEH wurde in den Jahren 1997 bis Mitte 2001 durch Vontobel gemanagt. (awp/mc/ps)