Bern – Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen weiterhin zu mindestens 1,25 Prozent verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.
Über die Festsetzung des Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat. Für das laufende Jahr hatte er den Mindestzinssatz um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent erhöht. Dabei soll es vorläufig bleiben, wie es in der Mitteilung der Kommission vom Montag hiess.
Gültig für BVG-Obligatorium
Der Mindestzinssatz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Allerdings können die Pensionskassen höhere Zinsen gewähren, wenn es ihre finanzielle Lage zulässt. Kassen, die nur das Obligatorium versichern, können das laut BVG-Kommission aber oft nicht.
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen und zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Empfehlung für 2025 der BVG-Kommission war ein Mehrheitsentscheid. Die Vorschläge gingen von einer Senkung auf 0,75 Prozent bis zu einer Erhöhung auf 1,5 Prozent.
Einerseits hätten sich die Märkte nach dem Rückschlag von 2022 wieder erholt, begründete die Kommission ihre Empfehlung. Anderseits seien aber die Zinsen gesunken. Die Pensionskassen könnten nicht den gesamten Anlageertrag für die Mindestverzinsung der Guthaben verwenden, gab die Kommission zu bedenken.
Die Kassen seien verpflichtet, Rückstellungen vorzunehmen und Wertschwankungsreserven zu bilden und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Die Vermögenserträge müssten schliesslich auch die Verwaltungskosten der Kassen decken.
Kritik der Gewerkschaften
Die Gewerkschaften hätten eine Erhöhung auf 1,5 Prozent gewollt. Ohne höheren Mindestzinssatz gelangten die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen nicht zu den Versicherten, kritisierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einer Mitteilung.
Der SGB erwähnte dabei, dass eine knappe Mehrheit der BVG-Kommission für 1,25 Prozent eingetreten sei. Der Gewerkschaftsbund will sich beim Bundesrat, der definitiv entscheiden wird, für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes stark machen.
Auch der Arbeitnehmer-Dachverband Travail.Suisse bedauerte in einer Mitteilung die Empfehlung der BVG-Kommission. Eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes auf 1,5 Prozent wäre für die Versicherten wichtig. Der derzeitige Mindestzinssatz liege unter der Teuerung. Das berge die Gefahr, dass die Altersguthaben an Wert verlören. (awp/mc/pg)