Bern – Wegen ihrer Betrügereien in der Finanzkrise werden mehrere Grossbanken auch in der Schweiz bestraft. Die Eidg. Wettbewerbskommission (Weko) hat eine beispiellose Serie von Bussen gegen die Geldhäuser verteilt. Darunter befindet sich auch die Credit Suisse.
Dagegen kam die UBS ohne Strafe davon, weil sie in einem von mehreren Fällen das Kartell verpfiffen hatte, wie die Weko am Mittwoch bekannt gab. Insgesamt verteilten die Wettbewerbshüter Bussen in Höhe von 99,1 Mio CHF, da sich die Grossbanken bei der Festlegung von Referenzzinssätzen und Zinsderivaten abgesprochen hatten. Damit wurden andere Marktteilnehmer betrogen.
Dies sei die höchste Busse, die die Weko je gegen Banken verhängt habe, sagte Weko-Direktor Rafael Corazza am Mittwoch im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda. Zu grösseren Strafen hatten die hiesigen Wettbewerbshüter bisher lediglich die Swisscom und BMW verdonnert, wobei die Swisscom ihre Sanktion angefochten hat.
Mehrere Kartelle
Insgesamt ermittelte die Weko in fünf Fällen gegen 16 Grossbanken und 5 Broker. Dabei kam sie zum Schluss, dass die Schweizer Geldhäuser Credit Suisse und UBS, die Deutsche Bank, die US-Grossbanken Citigroup und JPMorgan sowie die britischen Institute Barclays und Royal Bank of Scotland und die französische Société Générale verschiedene Kartelle gebildet haben.
Diese hätten sich bei der Festlegung der Referenzzinssätze Libor, Euribor und Tibor sowie bei den Preisen für Franken-Zinsderivate abgesprochen, hiess es. Der Libor ist der Zinssatz, zu dem sich Banken am Finanzplatz London untereinander Geld leihen. Der Euribor ist ein Zinssatz für Geldgeschäfte in Euro, der Tibor ist sein japanisches Pendant.
Diese Sätze werden täglich von Banken festgelegt, von ihrer Höhe sind etwa Hypotheken und Konsumkredite sowie andere Finanzprodukte abhängig. Damit werden weltweit Geschäfte in Höhe von hunderttausenden Milliarden Franken beeinflusst. Deshalb lassen sich schon durch kleine Preismanipulationen hohe Gewinne erzielen.
Auch der Zinsderivatemarkt ist riesig. Rund um den Globus wurden im Jahre 2010 durchschnittlich pro Tag 2700 Mrd USD gehandelt. Die Schweiz hat davon einen Marktanteil von rund 3%, womit hierzulande täglich zwischen 60 und 80 Mrd CHF gehandelt werden. Konkret nahm die Weko den Markt für Zinsderivate in Schweizer Franken unter die Lupe, wo die Schweiz einen Marktanteil von gut einem Drittel hat.
Kein Einzelfall, sondern Praxis
Der Skandal um die Manipulation internationaler Zinssätze war Anfang 2012 bekannt geworden. Von Seiten mehrerer Banken aus verschiedenen Ländern hatte es Unregelmässigkeiten bei der Festsetzung der Referenzsätze Libor, Euribor und Tibor gegeben. Das älteste Kartell, das die Weko jetzt büsste, war 2005 eingerichtet worden, das jüngste Kartell hatte bis 2010 bestanden.
Bereits vor der Weko waren die Behörden in den USA, der EU, Grossbritannien sowie die Eidg. Finanzmarktaufsicht Finma hart gegen die Sünder vorgegangen. Alleine die UBS wurde im Dezember 2012 wegen ihrer Rolle bei Libor-Manipulationen zu einer Busse von insgesamt 1,5 Mrd USD verdonnert. Noch härter traf es lediglich die Deutsche Bank, die mit 2,5 Mrd USD bestraft wurde. Die EU griff zu kleineren Strafen. Hier wurden UBS und CS wurden mit 12,7 respektive 9,2 Mio EUR gebüsst.
UBS und CS kommen günstig weg
Im Vergleich dazu kommen die beiden Schweizer Grossbanken bei der Weko jetzt günstig weg. Die Credit Suisse muss wegen Manipulationen bei Franken-Zinsderivaten etwas über 2 Mio CHF bezahlen. Der UBS wurde in diesem Fall die Sanktion erlassen, weil das Geldhaus gegenüber der Weko das Kartell aufgedeckt hatte.
In einem anderen Fall, wo es um Yen-Zinsderivate ging, konnte sich UBS mit der Weko nicht einigen. Das Verfahren läuft deshalb weiter.
Insgesamt hatte die Weko fünf Verfahren gegen die Finanzhäuser eingeleitet, drei davon wurden mit den jetzigen Verfügungen abgeschlossen. Die grössten Bussen treffen die US-Bank JPMorgan mit 33,9 Mio CHF und die britische Barclays mit 29,8 Mio CHF.
Die vergleichsweise geringe Strafe für die Schweizer Grossbanken erkläre sich mit der Dauer der Teilnahme am Kartell und hänge vom Gesamtvolumen der Geschäfte ab, sagte Corazza. Da der Schweizer Markt nicht allzu gross sei, seien auch die Sanktionen kleiner.
Der Entscheid der Weko kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Die CS zeigte sich allerdings zufrieden, dass sie die Angelegenheit in dem Vergleich mit der Weko beilegen konnte, wie ein Sprecher sagte. (awp/mc/pg)