Weko fällt weitere Entscheide wegen Absprachen bei Referenzzinssätzen
Bern – Die Wettbewerbskommission (Weko) hat weitere internationale Banken mit Bussen für Kartellabreden bei der Festlegung von Referenzzinssätzen belegt. Sie sanktioniert die Banken Crédit Agricole und HSBC France mit rund 4,5 Millionen, respektive 2 Millionen Franken, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.
Bereits im Februar 2012 hatte die Weko eine Untersuchung gegen verschiedene Banken und Brokerhäuser wegen der mutmasslichen Manipulationen von verschiedenen Referenzzinssätzen im Handel mit Zinsderivaten eingeleitet. Im Rahmen der Verfahren wurden unter anderem die Schweizer Grossbank Credit Suisse sowie mehrere internationale Banken mit Sanktionen für Kartellabreden belegt.
Gegen die beiden nun sanktionierten französischen Banken wurde dabei im Rahmen der sogenannten EURIBOR-Untersuchung ermittelt. In dieser wurde die Manipulation dieses Referenzzinssatzes untersucht.
Bereits Ende 2016 hatte die Weko einen ersten Teilentscheid betreffend der Manipulation des EURIBOR erlassen, wobei die Banken Barclays, Royal Bank of Scotland und Société Générale gebüsst wurden. Der Deutschen Bank wurde damals die Busse erlassen, weil sie die Behörden informiert hatte. Schweizer Banken waren in diesem Fall nicht betroffen.
Die EURIBOR-Untersuchung war aber nur eine von fünf Nachfolgeuntersuchungen der sogenannten «IBOR-Verfahren». Auch in einer weiteren Nachfolgeuntersuchung, der «Yen LIBOR/Euroyen-TIBOR»-Untersuchung, publizierte die Weko am Dienstag einen Entscheid.
Wie die Behörde am Dienstag in einem separaten Communiqué mitteilte, wurde das Verfahren gegen das britische Finanztechnologieunternehmen Nex International beendet. Das Verhalten von Nex müsse man zwar als «kartellrechtlich unzulässig» bezeichnen, heisst es darin. Doch habe es sich um «nicht sanktionierbare Abreden» gehandelt. (awp/mc/ps)