Ex-Banker Rudolf Elmer.
Zürich – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Zürcher Justiz genauer prüfen muss, ob die Bank Julius Bär ihren früheren Mitarbeiter Rudolf Elmer durch eine Überwachung unter Druck setzen wollte. Elmers Anwältin zeigt sich über den Entscheid erfreut.
Sie finde es richtig, dass das Bundesgericht festgestellt habe, dass die Einstellung des von Elmer angestrengten Verfahrens unrechtmässig gewesen sei, sagte Elmers Rechtsanwältin Ganden Tethong Blattner auf Anfrage. Genauere Ausführungen wollte sie nicht machen. Es habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass solche Stellungnahmen kontraproduktiv sein könnten. Ihrem Mandanten, der seit Januar 2011 wieder in Untersuchungshaft ist, gehe es den Umständen entsprechend gut.
Elmer bleibt in Haft
Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich bestätigte am Donnerstag, dass die Haft für Elmer andauere. Das neue Urteil des Bundesgerichts werde auf die Haftdauer keine Auswirkungen haben. Elmer wurde am 22. Januar wegen mutmasslicher Verletzung des Bankgeheimnisses in Haft genommen. Er hatte zuvor der Enthüllungsplattform Wikileaks zwei Datenträger aus Bankbeständen über mutmassliche Steuersünder übergeben.