Aufsicht und Staatsanwalt reagieren auf Wirecard-Kursturbulenzen

Aufsicht und Staatsanwalt reagieren auf Wirecard-Kursturbulenzen
Wirecard-Hauptsitz in Aschheim bei München. (Foto: Wirecard)

München – Nach dem Kursbeben bei Wirecard gehen die Münchner Staatsanwaltschaft und die Finanzaufsicht Bafin weiter gegen mutmassliche Kursmanipulationen vor. Die Bafin untersagte am Montag weitere Spekulationen auf fallende Aktienkurse bei dem im deutschen Leitindex Dax notierten Zahlungsdienstleister. Ab sofort sei es für zwei Monate verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, teilte die Behörde in Bonn mit. Es bestehe das Risiko, dass sich die Marktverunsicherung ausweite.

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit mutmasslichen Manipulationen des Aktienkurses inzwischen gegen einen Journalisten der «Financial Times». Es liege die Strafanzeige eines Anlegers vor, «aufgrund der Strafanzeige haben wir ein Ermittlungsverfahren eingetragen», teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Kein Anfangsverdacht auf Manipulationen
Mehrere Berichte der «Financial Times» hatten den Aktienkurs des Zahlungsdienstleisters in den vergangenen Wochen immer wieder stark fallen lassen. In den Artikeln werden einem Wirecard-Mitarbeiter Kontomanipulationen und Dokumentfälschungen vorgeworfen. Es wird zudem der Vorwurf von Scheinumsätzen mit verschobenen Geldern erhoben. Wirecard dementiert, dass Regelverstösse festgestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft hat eigenen Angaben zufolge keinen Anfangsverdacht auf Manipulationen durch die Konzernspitze.

Doch die Aktie schwankte nach den Veröffentlichungen extrem – was für einen Dax-Wert eher selten ist. Über sogenannte Leerverkäufe sollen davon auch Spekulanten profitiert haben, die auf fallende Kurse der Aktie gesetzt haben.

Deutlich steigende Leerverkaufspositionen
Der Staatsanwaltschaft liegt eigenen Angaben zufolge die Aussage eines Kaufinteressenten von Wirecard-Aktien vor, der Informationen über einen bevorstehenden Bericht der «FT» erhalten haben soll. Solche Informationen hätten dazu genutzt werden können, auf die fallenden Kurse zu setzen. Der erste kritische Bericht war am 30. Januar erschienen. Die Finanzaufsicht Bafin hat vor allem ab dem 1. Februar und an den Tagen danach deutlich steigende Leerverkaufspositionen festgestellt.

Die «FT» wies am Montag laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg Manipulationsvorwürfe als «unbegründet» und «falsch» zurück.

Gezielte Attacke von Spekulanten?
Die Bafin untersucht derzeit, ob es sich um eine gezielte Attacke von Spekulanten handelte. Auch die Münchner Staatsanwaltschaft hatte bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Kursmanipulation gegen unbekannt eingeleitet. Wegen angeblicher Verstösse gegen Wertpapiergesetze wurden bereits erste Sammelklagen in den USA eingereicht, die sich aber gegen Wirecard richteten.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) begrüsste den Schritt der Bafin vom Montag. «Damit besteht endlich die Chance, in Ruhe zu analysieren, was an den erhobenen Vorwürfen dran ist», teilte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler mit. «Wirecard muss die Zeit aber nun auch nutzen, die Karten auf den Tisch zu legen. Die Vorfälle hätten gezeigt, dass man «klare, börsenunabhängige Vorschriften» brauche, wann der Kurs einer Aktie auszusetzen sei. (awp/mc/pg)

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