US-Steuerprogramm: Viele Kantonalbanken nehmen in Kat.2 teil
Zürich – Diverse Kantonalbanken haben am Montagmorgen ihre Teilnahme am US-Steuerprogramm in Kategorie 2 vermeldet: Es sind dies die Waadtländer Kantonalbank (BCV), die Genfer Kantonalbank (BCGE), die Luzerner Kantonalbank (LUKB), die Graubündner Kantonalbank (GKB), die Zuger Kantonalbank, die St.Galler Kantonalbank (SGKB), die Aargauische Kantonalbank und die Nidwaldner Kantonalbank.
Die BCV schreibt in ihrer Mitteilung, sie wolle den Steuerdisput mit den USA beilegen und komme der Aufforderung der eidgenössischen Behörden nach und nehme am Programm des US-Justizdepartementes teil. Sie gibt sich dabei überzeugt, die schweizerischen Gesetze und Vorschriften eingehalten zu haben. Zudem habe sie niemals die Strategie gehabt, bei der Nichteinhaltung der US-Steuerpflichten Beihilfe zu leisten.
BCV: Dividendenpolitik nicht in Frage gestellt
Die BCV blicke dem weiteren Verlauf dieses Verfahrens aber mit Zuversicht entgegen und beabsichtige, mit den amerikanischen Behörden umfassend zu kooperieren, um ihre Argumente vorbringen und eine Lösung in diesem Steuerdisput finden zu können. Die Dividendenpolitik werde durch die Teilnahme an diesem Programm nicht in Frage gestellt. Des Weiteren informiert die BCV, dass ihre Tochter Piguet Galland & Cie SA ebenfalls entschieden habe, als Finanzinstitut der Kategorie 2 am Programm teilzunehmen.
GKB: US-Kunden haben eventuell Steuerpflicht gegenüber den USA verletzt
Auch die GKB meint, US-Kunden hätten nie im geschäftspolitischen Fokus gestanden. Dennoch hätten in der Vergangenheit US-Kunden – einige mit einem Bezug zu Graubünden – eine Geschäftsbeziehung mit der Bank aufgenommen. Abklärungen hätten nun ergeben, dass einzelne dieser Kunden möglicherweise ihre Steuerpflichten gegenüber den USA nicht ordnungsgemäss erfüllt haben. Die GKB bestätigt die Mitte Jahr anlässlich des Halbjahresabschlusses geäusserten Ergebnis- und Dividendenerwartungen.
LUKB: Keine Indizien für Fehlverhalten – Gewinnprognose bestätigt
Die LUKB hält fest, dass sie während der Aufarbeitungsphase keine Indizien gefunden habe, dass sie gültiges Schweizer Recht verletzt habe. Zudem habe die Bank in den USA weder eigene Aktivitäten unterhalten noch systematisch US-Kunden akquiriert. Die angekündigte Gewinnprognose der LUKB für das Geschäftsjahr 2013 bleibe gültig, auch gehe man von einem unveränderten Ausschüttungsantrag von 11 CHF brutto pro Aktie aus.
SGKB: Verletzung von Steuerpflichten durch US-Kunden nicht auszuschliessen
Auch die SGKB hält fest, dass US-Kunden nie im geschäftspolitischen Fokus der Bank gestanden hätten, dass sie aber dennoch einige US-Kunden, davon die Mehrheit mit Bezug zum Kanton St. Gallen, betreut habe. Abklärungen hätten nun ergeben, dass einige dieser Kunden möglicherweise ihre Steuerpflichten gegenüber den USA nicht ordnungsgemäss erfüllt hätten. Auch die Tochtergesellschaften Hyposwiss Privatbanken hätten sich ebenfalls in Kategorie 2 eingeteilt, heisst es weiter.
Kostenfolge nicht abzuschätzen
Die Teilnahme am US-Programm sei mit Kosten verbunden, die einen Einfluss auf das Konzernergebnis 2013 hätten, so die SGKB weiter. Aufgrund der vielen Unklarheiten bezüglich des US-Programms und der nun anstehenden detaillierten Abklärungen könne die SGKB zum aktuellen Zeitpunkt aber keine verlässlichen Angaben zur Höhe allfälliger Bussen und zu einem entsprechenden Rückstellungsbedarf machen. Aus heutiger Sicht sei jedoch vorgesehen, die Dividende unverändert zu belassen.
Auch die BCGE geht davon aus, dass das Programm das Ergebnis beeinflussen könnte. Aus heutiger Sicht und vor dem endgültigen Audit geht die Bank aber davon aus, dass der Gewinn ungefähr auf dem Vorjahresniveau bleiben sollte. Programm in Kategorie 2 teilnimmt.
Aargauische KB nimmt am US-Programm teil
Auch die Aargauische Kantonalbank (AKB) will am US-Programm zur Beilegung des Steuerstreites mit den USA teilnehmen und ordnet sich dabei in der Kategorie 2 ein. Das Geschäftsvolumen der AKB mit US-Personen liege im Verhältnis zum gesamten Kundenvermögen im Promillebereich. Man könne aber nicht ausschliessen, dass eigene Kunden allenfalls US-Steuerrecht verletzt hätten. Damit sei nach dem kommunizierten Rechtsverständnis des DoJ zum US-Programm ein Entscheid für die Kategorie 3 oder 4 nicht möglich.
Die Nidwaldner Kantonalbank (NKB) nimmt am US-Programm im Zusammenhang mit unversteuerten Geldern teil und hat sich dabei für die Kategorie 2 entschieden. Die Begründung lautet gleich wie bei den meisten anderen Kantonalbanken: US-Kunden seien zwar nie im geschäftspolitischen Fokus der Bank gestanden, dennoch habe man mit einigen US-Kunden mehrheitlich mit einem Bezug zum Kanton Nidwalden eine Geschäftsbeziehung geführt. (awp/mc/pg)