ZKB darf definitiv keine Partizipationsscheine ausgeben

ZKB darf definitiv keine Partizipationsscheine ausgeben

ZKB-Niederlassung Bahnhofstrasse Zürich. (Foto: ZKB)

Zürich – Es bleibt dabei: Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) darf definitiv kein Geld von Privaten aufnehmen. Auch in anderen Belangen wird die Staatsbank an die kurze Leine genommen. Der Zürcher Kantonsrat hat dies am Montag in der zweiten Lesung des Kantonalbankgesetzes so beschlossen.

Die BDP versuchte mit einem Rückkommensantrag vergeblich, der Staatsbank das Ausgeben von Partizipationsscheinen doch wieder zu erlauben. Aber auch eine erneute Diskussion gab der ZKB diese Freiheit nicht zurück: Der Passus, der bei der ersten Lesung vor einigen Wochen aus dem Gesetz gekippt wurde, bleibt gestrichen.

Bisher hatte die ZKB vom Gesetz her theoretisch die Möglichkeit, Kapital von Privaten aufzunehmen. Weil die Bank aber nie in eine Notlage geriet, musste sie diese Möglichkeit nie in Anspruch nehmen. Nun ist ihr das Ausgeben von Anteilsscheinen definitiv verboten.

Was der ZKB untersagt ist, steht anderen Kantonalbanken offen: Die Glarner Kantonalbank beispielsweise startet eine «Volks-Aktie». Und die Thurgauer Kantonalbank darf neuerdings Partizipationsscheine ausgeben, um an neues Geld zu kommen.

FDP prüft Volksinitiative
Dass der ZKB diese unternehmerische Freiheit genommen wurde, bewegte FDP, CVP, EDU, EVP und BDP dazu, das gesamte Kantonalbankgesetz abzulehnen. Die GLP enthielt sich der Stimme. Die Vorlage wurde dennoch abgesegnet, mit 100 zu 49 Stimmen bei 17 Enthaltungen. Die FDP prüft nun eine Volksinitiative, damit das Volk über die Frage des Partizipationskapitals entscheiden kann.

Ohne Diskussion abgesegnet wurden die anderen Kernpunkte des ZKB-Gesetzes, in erster Linie das zusätzliche Staatskapital. Statt der von der ZKB beantragten 2 Mrd CHF genehmigte der Kantonsrat «nur» 500 Mio. So soll die in den vergangenen Jahren stark gewachsene Bank bewusst gebremst werden.

Weniger Freiheiten hat die Bank auch, was ihre Expansion betrifft. Sie hat zwar weiterhin die Erlaubnis, ausserhalb von Zürich tätig zu sein – aber nur, wenn die Geschäfte keine «unverhältnismässigen Risiken» darstellen und Zürich nicht vergessen geht. Im Ausland darf die ZKB nur noch dann Filialen eröffnen, wenn die Bank die dortigen Kunden wegen ausländischer Gesetze nicht von der Schweiz aus betreuen darf.

Abfuhr für höhere Entschädigungen
Eine Regelung für die Abgeltung der Staatsgarantie gibt es noch nicht. Das Kantonsparlament schickte das von der ZKB vorgeschlagene Reglement zurück an den Absender. Nun muss der Bankrat einen neuen Vorschlag ausarbeiten. Für viele Ratsmitglieder waren die 20 Mio CHF als «Versicherungsprämie» deutlich zu tief angesetzt.

Eine Abfuhr kassierte die ZKB mit ihrem Antrag auf erhöhte Entschädigungen für Bankrat und Bankpräsidium. Der Kantonsrat wollte gar nicht erst darauf eintreten. Die Bankenspitze muss sich somit mit Entschädigungen begnügen, die ihrer Meinung nach bei weitem nicht mit jenen von «normalen» Banken mithalten können. (awp/mc/ps)

 

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