ZKB-Niederlassung Bahnhofstrasse Zürich. (Bild: ZKB)
Zürich – Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) darf weiterhin Geschäfte in anderen Regionen und im Ausland tätigen – allerdings nur mit Auflagen. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag beschlossen, die ZKB bei ihren ausserzürcherischen Aktivitäten an die kürzere Leine zu nehmen.
Der Geschäftsbereich der ZKB müsse im Wirtschaftsraum Zürich bleiben, waren sich alle Fraktionen einig. Die ZKB solle weder das Inland noch das Ausland mit Filialen überziehen. Dennoch wolle man der Staatsbank nicht unnötig Steine in den Weg legen.
Die «geografische Risikodiversifikation» wird ihr also grundsätzlich erlaubt, aber nur wenn sie «keine unverhältnismässigen Risiken» verursacht und der Kanton Zürich dabei nicht vergessen geht. Die Geld- und Kreditbedürfnisse im Heimatkanton dürfen somit nicht beeinträchtigt werden.
Ableger in Salzburg und auf Guernsey
Im Ausland soll die ZKB nur dann Filialen eröffnen, wenn sie die Kunden wegen ausländischer Gesetze nicht von der Schweiz aus betreuen darf. Mit diesen Auflagen folgte der Rat dem Antrag der vorberatenden Kommission.
Bankratspräsident Jörg Müller-Ganz betonte während der Debatte, die Bank habe «keine nationale und keine internationale Expansionsstrategie». Zu einem früheren Zeitpunkt bezeichnete er die Beschränkung auf den Kanton Zürich als «geografisches Klumpenrisiko». Man wolle deshalb vorbereitet sein, wenn sich im Markt etwas ändere.
Die ZKB erwirtschaftet heute etwa ein Drittel ihrer Erträge ausserhalb Zürichs. (awp/mc/ps)