Zürich – Ein Mitarbeiter der Credit Suisse hat sich vorerst erfolgreich gegen die Auslieferung seiner Daten an die US-Behörden gewehrt. Ein Einzelrichter am Zürcher Bezirksgericht hat am Donnerstag der Grossbank mit einem superprovisorischen Erlass die Datenlieferung verboten. Der Anwalt des CS-Mitarbeiters bestätigt entsprechende Meldungen der Online-Auftritte des Tages Anzeigers und des Blicks vom Freitag.
Gemäss der schriftlichen Verfügung vom 4. Dezember, die der sda vorliegt, stützt sich der Richter bei seinem Entscheid auf das Datenschutzgesetz. Dieses sieht gemäss dem Richter eine Bekanntgabe von Personendaten nur dann vor, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt. Dieses Interesse habe die Credit Suisse im vorliegenden Fall jedoch nicht belegen können.
Credit Suisse nimmt keine Stellung
Sollte sich die Credit Suisse nicht an den Erlass halten, wird ihr eine Busse von «bis zu 10’000 Franken» angedroht. Die Grossbank hat jetzt 20 Tage Zeit, schriftlich Stellung zum Erlass zu nehmen. Zum vorliegenden Einzelfall nimmt die Credit Suisse keine Stellung. Sie halte sich jedoch an die Vorgaben des Bundesrates, dass bei einem gerichtlichen Vorgehen die Datenübermittlung im Einzelfall einstweilen gestoppt wird, schreibt sie auf Anfrage. «Daran hält sich auch die Credit Suisse.» Die Daten des Mitarbeiters werden demnach vorläufig nicht übermittelt.
Überwiegende Mehrheit hat keine Einsprache erhoben
Die Credit Suisse hat sich im Rahmen der Beilegung des Steuerstreits von Mitte 2014 und gestützt auf das US-Bankenprogramm, das die Schweiz mit den USA im August 2013 vereinbart hat, neben der Zahlung einer Milliardenbusse auch zur Lieferung von Mitarbeiterdaten verpflichtet. Betroffen von dieser Massnahme sind über 1000 Bankberater der Credit Suisse, die von der Schweiz aus Zahlungsanweisungen für US-Kunden ausführten. Gemäss der Verfügung soll diese Datenlieferung am nächsten Montag um 18 Uhr stattfinden.
Die betroffenen Mitarbeiter wurden Anfang Juli über die bevorstehende Datenlieferung informiert und hatten gemäss Angaben der Credit Suisse bis zum 28. Juli Zeit, gegen die Offenlegung ihrer Namen Einsprache einzulegen. Wie viele Einsprachen eingegangen sind und zu was für einem Ergebnis sie geführt haben, gibt die Credit Suisse nicht bekannt. Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeitenden hat gemäss Auskunft der Credit Suisse jedoch keine Einsprache erhoben. (awp/mc/pg)